Wie wirkt sich die jüngste medizinische Aktualisierung auf meinen EB-5-Antrag aus? - EB5Investors.com

Welche Auswirkungen hat die jüngste medizinische Aktualisierung auf meinen EB-5-Antrag?

Vor einem Jahr wurde bei mir nach Einreichung meines I-495-Formulars Syphilis diagnostiziert. Glücklicherweise wurde die Krankheit im Frühstadium diagnostiziert, sodass ich mich behandeln lassen konnte, bis ich geheilt war. Allerdings musste ich meine Krankenakte aktualisieren, da meine ärztliche Untersuchung zum Zeitpunkt des Antrags auf Statusanpassung keine Syphilis ergab. Heute bereite ich meinen Antrag auf I-829 vor. Muss ich eine neue ärztliche Untersuchung einreichen?

Antworten

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Wenn Sie keine ansteckende Krankheit haben und dies Ihre Gesundheit im Allgemeinen nicht beeinträchtigt, ist es möglicherweise nicht relevant. Fragen Sie jedoch bei dem Arzt nach, der Sie untersucht hat, da sich die Richtlinien der CDC ständig ändern.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Dies ist beim I-829 nicht erforderlich.

Julia Veremiyenko-Campos

Julia Veremiyenko-Campos

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sie müssen mit Ihrem Antrag I-829 keine neue ärztliche Untersuchung einreichen. Die ärztliche Untersuchung ist nur bei der Beantragung Ihrer Green Card (I-485) erforderlich, nicht bei der Aufhebung von Auflagen.

Natalia Morozova

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Für das Verfahren zur Aufhebung der Aufenthaltsauflagen ist kein neues Arztformular erforderlich.

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