Vor einem Jahr wurde bei mir nach Einreichung meines I-495-Formulars Syphilis diagnostiziert. Glücklicherweise wurde die Krankheit im Frühstadium diagnostiziert, sodass ich mich behandeln lassen konnte, bis ich geheilt war. Allerdings musste ich meine Krankenakte aktualisieren, da meine ärztliche Untersuchung zum Zeitpunkt des Antrags auf Statusanpassung keine Syphilis ergab. Heute bereite ich meinen Antrag auf I-829 vor. Muss ich eine neue ärztliche Untersuchung einreichen?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn Sie keine ansteckende Krankheit haben und dies Ihre Gesundheit im Allgemeinen nicht beeinträchtigt, ist es möglicherweise nicht relevant. Fragen Sie jedoch bei dem Arzt nach, der Sie untersucht hat, da sich die Richtlinien der CDC ständig ändern.
Julia Veremiyenko-Campos
EB-5 EinwanderungsanwälteSie müssen mit Ihrem Antrag I-829 keine neue ärztliche Untersuchung einreichen. Die ärztliche Untersuchung ist nur bei der Beantragung Ihrer Green Card (I-485) erforderlich, nicht bei der Aufhebung von Auflagen.
Natalia Morozova
EB-5 EinwanderungsanwälteFür das Verfahren zur Aufhebung der Aufenthaltsauflagen ist kein neues Arztformular erforderlich.
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