Sobald ich das Formular I-526 eingereicht habe, bin ich dann durch meinen US-Einwanderungsstatus als EB-5-Antragsteller geschützt? Reicht die temporäre Green Card nach Erhalt aus, um sie überall in den USA mit sich zu führen?
Antworten
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteDie bloße Einreichung des Formulars I-526 bietet Ihnen keinen Schutz und berechtigt Sie nicht zum Aufenthalt in den USA, es sei denn, Sie haben gleichzeitig das Formular I-485 eingereicht.
Jimena G. Cabrera
EB-5 EinwanderungsanwälteDie Einreichung des Formulars I-526 allein bietet keinen Einwanderungsschutz. Die gleichzeitige Einreichung des Formulars I-526 und eines Antrags auf Statusanpassung kann jedoch bestimmte Schutzmaßnahmen bieten. Es empfiehlt sich, dass Personen in den Vereinigten Staaten, die einen Antrag auf Statusanpassung stellen, ihren gültigen Nicht-Einwanderer-Status während der Bearbeitung des Antrags beibehalten. Sobald Sie eine temporäre Green Card erhalten haben, berechtigt diese Sie, nahezu uneingeschränkt in den Vereinigten Staaten zu leben, zu reisen und zu arbeiten.
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