Wie beantragt meine Familie EB-5 in unserem Heimatland? - EB5Investors.com

Wie beantragt meine Familie EB-5 in unserem Heimatland?

Ich bin der EB5-Investor, der in den USA studiert. Mein Ehepartner und meine Kinder leben in meinem Heimatland. Kann ich die bedingte Green Card durch die Statusanpassung in den USA beantragen und mein Ehepartner und mein Kind ihre Green Cards über die konsularische Bearbeitung in meinem Heimatland beantragen, nachdem mein I-526 genehmigt wurde? Vielen Dank!

Antworten

Reza Rahbaran

Reza Rahbaran

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Ja, Sie können Ihren Status in den Vereinigten Staaten ändern und Ihre Familie muss die konsularische Bearbeitung in ihrem Heimatland durchlaufen.

Roberto Ortiz

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Sie können das I-526 in den USA beantragen und Ihre Familie kann durch konsularische Bearbeitung eine rechtmäßige dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren.

Rachel Lew

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Ja, das ist möglich. Sie müssen jedoch eine solche Statusanpassung für sich selbst und die konsularische Bearbeitung Ihrer Familie im Anschreiben Ihrer I-526-Petition angeben und Originalkopien der Heiratsurkunde und Geburtsurkunden von Kindern (unter 21 Jahren) sowie deren Passbiographie und Visum beifügen Kopien in Ihrer Petition.

Lei Jiang

Lei Jiang

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Ja. Ihr Ehepartner und Ihr Kind durchlaufen das konsularische Verfahren.

Shahzad Q Qadri

Shahzad Q Qadri

RC-Ersteller
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Ja, das sollte kein Problem sein. Sobald Sie die Genehmigung erhalten haben, müssen sie zum Konsulat gehen, um ihr Visum zu erhalten.

Philip H. Teplen

Philip H. Teplen

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Ja, Ihr Ehepartner und Ihre Kinder können ihren bedingten Aufenthalt später über die konsularische Abwicklung im Rahmen des sogenannten „Follow to Join“ erhalten. Ich erkläre es Ihnen gerne weiter.

Ed Beshara

Ed Beshara

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Die Antwort auf Ihre Frage ist ja. Die I-526-Petition wird unabhängig davon eingereicht, wo Sie, Ihr Ehepartner oder Ihr Kind leben. Wenn Sie weiterhin den F-1-Status eines Jurastudenten haben, können Sie nach Genehmigung der I-526-Petition Ihren Antrag auf Anpassung in den USA einreichen. Nach Ihrer Zustimmung sollten Ihr Ehepartner und Ihr Kind über das US-Konsulat das bedingte Visum für einen dauerhaften Aufenthalt erhalten.

Jinhee Wilde

Jinhee Wilde

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Ja, aber erst, nachdem Sie Ihre bedingte Green Card erhalten haben. Da Sie mit Ihrem F1-Studentenvisum einen legalen Status haben, besteht der nächste Schritt nach Erhalt Ihrer I-526-Genehmigung darin, eine I-485-Statusanpassung einzureichen. Sobald Sie die Genehmigung erhalten haben, stellen Sie für Ihren Ehepartner und Ihr Kind einen „Folge-zum-Beitritt“-Antrag und lassen sie die konsularische Bearbeitung durchlaufen. Bitte beachten Sie, dass Sie warten müssen, bis I-485 eingereicht und genehmigt wurde, bevor sie Ihnen beitreten können. Ihr Einwanderungsanwalt sollte Sie dabei unterstützen können.

Dale Schwartz

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Ja, du kannst. Wir machen das ständig für unsere Kunden.

Dawn M Lurie

Dawn M Lurie

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Ja, es ist durchaus möglich, dass Sie hier in den USA eine Statusanpassung beantragen, nachdem Ihr I-526 genehmigt wurde, und dann Ihre Familie über die konsularische Bearbeitung „nachfolgen“ lassen. Es gibt jedoch viele rechtliche Aspekte, die geprüft werden sollten, bevor Sie entscheiden, ob Sie Ihren Status hier ändern oder mit Ihrer Familie zum konsularischen Verfahren nach Hause reisen möchten. Eines der Bedenken, die Sie beachten sollten, ist die Tatsache, dass ein Studentenvisum keine doppelte Absicht zulässt – was bedeutet, dass Sie nach der Beantragung des AOS möglicherweise ein Problem mit Ihrem F-1-Status haben könnten. Es wird auch Reisetermine und andere Probleme geben, die ein Gespräch mit einem erfahrenen Einwanderungsanwalt erfordern.

Yin Lu

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Ja, Ihr Ehepartner und Ihr Kind können mitmachen. Sie werden ein Visuminterview in Ihrem Heimatland führen. Um die Visumanträge für Ihre gesamte Familie zu beschleunigen, würde ich Ihnen jedoch empfehlen, die konsularische Bearbeitung gemeinsam mit Ihrem Ehepartner und Ihrem Kind durchzuführen.

Diana Levy

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Absolut. Es gibt einen Prozess namens „Following-to-join“, den sie für die konsularische Bearbeitung nutzen können, sobald Sie Ihren Status auf einen bedingten ständigen Wohnsitz umgestellt haben (nach der I-526-Genehmigung).

Denyse Sabagh

Denyse Sabagh

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Wenn Sie den Status ändern, kann Ihre Familie wie folgt den Beitritt beantragen. Um Zeit zu sparen, möchten Sie möglicherweise gleichzeitig mit der Einreichung der I-824 auch eine I-485 einreichen. Sobald Ihr I-485 genehmigt wurde und die Genehmigungsmitteilung an das National Visa Center gesendet wurde, beginnt der Prozess für Ihre Familie.

Fredrick W. Voigtmann

Fredrick W. Voigtmann

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Sie können eine Statusanpassung in den Vereinigten Staaten beantragen, wenn Sie zum Zeitpunkt der Genehmigung Ihres I-526-Antrags einen rechtmäßigen Nichteinwanderungsstatus haben. Ihr Ehepartner und Ihre unterhaltsberechtigten Kinder unter 21 Jahren können die konsularische Bearbeitung im Anschluss an ein Einwanderungsvisum beantragen, sobald Ihre Statusanpassung genehmigt wurde.

Jeffrey E. Campion

Jeffrey E. Campion

RC-Ersteller
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Ja, Sie können Ihre AOS einreichen und dann werden die berechtigten Familienmitglieder dem Beitritt folgen, indem sie ein I-824 einreichen. Sie erhalten im Konsulat ein Einwanderungsvisum und reisen als USR ein.

Salvatore Picataggio

Salvatore Picataggio

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Der wichtige Schritt besteht darin, dass in Ihrem Antrag der Ehegatte und die Kinder unter 21 Jahren als Nebenbegünstigte aufgeführt werden. Damit haben Sie möglicherweise die Möglichkeit, sich entweder in den USA anzupassen oder die konsularische Bearbeitung zu durchlaufen. In jedem Fall ist die genehmigte I-526 die Grundlage für den nächsten Schritt. Probleme wie diese zeigen, wie wichtig es ist, qualifizierte und erfahrene EB-5-Anwälte wie die Anwälte unserer Anwaltskanzlei zu engagieren, die Ihnen bei der Entwicklung einer genehmigungsfähigen US-Einwanderungsstrategie für Sie und Ihre Familie helfen können.

Mahsa Aliaskari

Mahsa Aliaskari

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Ja, Familienangehörige im Ausland können über die konsularische Abwicklung nachziehen. Wenn Sie den Ablauf und Ihre Möglichkeiten besprechen möchten, vereinbaren wir gerne einen Beratungstermin.

Margo Chernysheva

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Ja, du kannst. Bitte lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt unterstützen.

Stephen Berman

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Ja. Sie reichen einfach eine Klagebescheid I-824 ein, um Ihr Konsulat darüber zu informieren, dass Ihnen eine Anpassung gewährt wurde.

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