Welche Auswirkungen hat eine Wiedereinreisegenehmigung auf meinen Antrag auf US-Staatsbürgerschaft? - EB5Investors.com

Welche Auswirkungen hat eine Wiedereinreisegenehmigung auf meinen Antrag auf US-Staatsbürgerschaft?

Kann ich, sobald ich durch das EB-5-Visum eine bedingte Aufenthaltserlaubnis erhalten habe, eine Wiedereinreiseerlaubnis beantragen, um mein Studium im Ausland fortzusetzen und gleichzeitig meinen ständigen Wohnsitz in den USA zu behalten? Kann die Zeit, die ich mit einer Wiedereinreiseerlaubnis außerhalb der USA verbringe, bei meinem Antrag auf US-Staatsbürgerschaft auf die 5-Jahres-Frist angerechnet werden? Wenn nicht, hat die Beantragung einer Wiedereinreiseerlaubnis Auswirkungen auf meine Möglichkeit, die US-Staatsbürgerschaft zu beantragen?

Antworten

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ja, eine Abwesenheit von 6 Monaten oder mehr beeinträchtigt die Möglichkeit, die Staatsbürgerschaft zu beantragen. Sie können zwar Wiedereinreisegenehmigungen beantragen, deren Bearbeitung kann jedoch über ein Jahr dauern und sie werden nicht über die Gültigkeitsdauer von zwei Jahren der Green Card hinaus genehmigt.

Julia Veremiyenko-Campos

Julia Veremiyenko-Campos

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Eine Wiedereinreiseerlaubnis hilft Ihnen, Ihren rechtmäßigen Daueraufenthalt zu erhalten. Wenn Sie sich jedoch länger als sechs Monate am Stück außerhalb der USA aufhalten, wird die Kontinuität Ihres Aufenthalts unterbrochen. Daher trägt eine Wiedereinreiseerlaubnis in den meisten Fällen dazu bei, den Wohnsitz zu erhalten, verzögert aber die Möglichkeit, die US-Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Barbara Suri

Barbara Suri

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ja, Sie können eine Wiedereinreisegenehmigung beantragen, um Ihr Studium im Ausland fortzusetzen und gleichzeitig Ihren ständigen Wohnsitz in den USA zu behalten. Die Zeit, die Sie außerhalb der USA verbringen, wird jedoch negativ auf die 5-Jahres-Frist für die Staatsbürgerschaft angerechnet. Sie MÜSSEN innerhalb eines Zeitraums von 30 Monaten 60 Monate lang *physisch* in den USA anwesend sein.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ja, wenn Sie 180 Tage oder länger in den USA sind, verzögert sich die Einbürgerung. Sie müssen vor der Antragstellung 913 Tage in den USA sein, um Ihre Berechtigung nachzuweisen.

Natalia Morozova

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Wenn Sie sich länger als sechs Monate außerhalb der USA aufhalten, wird die für die Einbürgerung erforderliche Zeit beeinträchtigt. Mit der Wiedereinreisegenehmigung behalten Sie lediglich Ihre Green Card.

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