Kann ich, sobald ich durch das EB-5-Visum eine bedingte Aufenthaltserlaubnis erhalten habe, eine Wiedereinreiseerlaubnis beantragen, um mein Studium im Ausland fortzusetzen und gleichzeitig meinen ständigen Wohnsitz in den USA zu behalten? Kann die Zeit, die ich mit einer Wiedereinreiseerlaubnis außerhalb der USA verbringe, bei meinem Antrag auf US-Staatsbürgerschaft auf die 5-Jahres-Frist angerechnet werden? Wenn nicht, hat die Beantragung einer Wiedereinreiseerlaubnis Auswirkungen auf meine Möglichkeit, die US-Staatsbürgerschaft zu beantragen?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, eine Abwesenheit von 6 Monaten oder mehr beeinträchtigt die Möglichkeit, die Staatsbürgerschaft zu beantragen. Sie können zwar Wiedereinreisegenehmigungen beantragen, deren Bearbeitung kann jedoch über ein Jahr dauern und sie werden nicht über die Gültigkeitsdauer von zwei Jahren der Green Card hinaus genehmigt.
Julia Veremiyenko-Campos
EB-5 EinwanderungsanwälteEine Wiedereinreiseerlaubnis hilft Ihnen, Ihren rechtmäßigen Daueraufenthalt zu erhalten. Wenn Sie sich jedoch länger als sechs Monate am Stück außerhalb der USA aufhalten, wird die Kontinuität Ihres Aufenthalts unterbrochen. Daher trägt eine Wiedereinreiseerlaubnis in den meisten Fällen dazu bei, den Wohnsitz zu erhalten, verzögert aber die Möglichkeit, die US-Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Barbara Suri
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, Sie können eine Wiedereinreisegenehmigung beantragen, um Ihr Studium im Ausland fortzusetzen und gleichzeitig Ihren ständigen Wohnsitz in den USA zu behalten. Die Zeit, die Sie außerhalb der USA verbringen, wird jedoch negativ auf die 5-Jahres-Frist für die Staatsbürgerschaft angerechnet. Sie MÜSSEN innerhalb eines Zeitraums von 30 Monaten 60 Monate lang *physisch* in den USA anwesend sein.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, wenn Sie 180 Tage oder länger in den USA sind, verzögert sich die Einbürgerung. Sie müssen vor der Antragstellung 913 Tage in den USA sein, um Ihre Berechtigung nachzuweisen.
Natalia Morozova
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn Sie sich länger als sechs Monate außerhalb der USA aufhalten, wird die für die Einbürgerung erforderliche Zeit beeinträchtigt. Mit der Wiedereinreisegenehmigung behalten Sie lediglich Ihre Green Card.
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