Wie reise ich während der DS-260-Bearbeitung ins Ausland? - EB5Investors.com

Wie reise ich während der DS-260-Bearbeitung ins Ausland?

Ich studiere derzeit ein F-1-Visum in den USA und mein I-526 wurde letzte Woche genehmigt. Ich habe vor, diesen September über die US-Botschaft in Korea einen DS-260-Antrag zu stellen, sobald die Dokumente vorliegen, und hoffe, dass ich nächsten März ein Vorstellungsgespräch bei der US-Botschaft vereinbaren werde. Wie kann ich zwischen diesem September und dem nächsten März, während mein DS-260 bearbeitet wird, frei ins Ausland reisen und mit meinem aktuellen F-1-Visum in die USA zurückkehren?

Antworten

Ein Olusanjo Omoniyi

Ein Olusanjo Omoniyi

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Wenn ein Antragsteller mit einem ausstehenden DS-260-Visum noch nicht abgelaufen ist, ist es üblich, dass dieser Antragsteller in die USA reisen und zurückkehren kann. Sie können also reisen und in die USA zurückkehren

Barbara Suri

Barbara Suri

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Sie reisen so, wie Sie es immer getan haben, bis sich Ihr Status ändert. Es wäre etwas anders, wenn Sie I-485 statt DS-260 eingereicht hätten.

Julia Roussinova

Julia Roussinova

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Stellen Sie sicher, dass Sie über eine Kopie Ihres NVC-Briefes/Ihrer Visumgebührenbelege verfügen, da es an der US-Grenze schwierig sein kann, einen CBP-Beamten davon zu überzeugen, dass Sie beabsichtigen, einen konsularischen Prozess im Ausland durchzuführen, anstatt Ihren Status in den USA anzupassen, falls CBP Ihnen die Einreise verweigert zu F-1 aufgrund von DS-260 eingereicht haben, bitten Sie um die Rücknahme Ihres Zulassungsantrags und machen Sie keine falschen Angaben, um ein Problem mit der beschleunigten Entfernung zu vermeiden.

Fredrick W. Voigtmann

Fredrick W. Voigtmann

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Solange der Zweck Ihrer Einreise in die Vereinigten Staaten darin besteht, Ihr vorübergehendes Studium fortzusetzen, sollte es Ihnen gut gehen. Das Problem könnte sein, dass CBP davon ausgeht, dass Sie einen Einwanderungsantrag stellen, da Sie über ein genehmigtes I-526-Gesetz und ein anhängiges Einwanderungsverfahren verfügen. Wenn sich herausstellt, dass Sie einen Einwanderungsantrag stellen, verlangt das CBP möglicherweise, dass Sie Ihren Zulassungsantrag zurückziehen und in Ihr Heimatland zurückkehren, um auf Ihr Einwanderungsvisum-Interview zu warten.

Marisa Casablanca

Marisa Casablanca

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Das Problem tritt auf, wenn Sie in die USA einreisen. Der CBP-Inspektor muss bei Ihrer Einreise als Student feststellen, ob Sie eine Einwanderungsabsicht haben. Da Sie Ihren Wohnsitz konsularisch bearbeiten, machen Sie dies richtig. Wenn Sie zu der Petition befragt werden, sollten Sie ehrlich sein und erklären, wie Ihr konsularisches Anliegen Ihre Petition bearbeitet.

BoBi Ahn

BoBi Ahn

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Sie sollten in der Lage sein, mit Ihrem Studentenvisum zu reisen, solange Sie Ihre aktuelle Absicht und Absicht nachweisen können, nicht einzuwandern (auch wenn Sie zukünftige Einwanderungspläne haben).

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

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Wenn Ihr F-1-Visum genehmigt wurde, Sie zur Schule gehen und gute Noten haben, sollten Sie reisen und wieder einreisen können. Das CBP kann jedoch sehen, dass Sie eine Green Card beantragt haben. Seien Sie also ehrlich und ehrlich und teilen Sie ihm mit, dass Sie eine Green Card beantragen. Wenn Sie beim Lügen erwischt werden, werden Sie wahrscheinlich gesperrt. Der konservative Ansatz besteht darin, nicht zu reisen. Die größte Sorge vieler Zoll- und Grenzschutzbeamter besteht darin, dass Sie eine Statusänderung in den USA beantragen würden, und die Verpflichtung, sich nicht anzupassen, ist von entscheidender Bedeutung, da Sie nachweisen können, dass Sie planen, einen Antrag im Ausland zu stellen und den Status in den USA nach der Einreise nicht zu ändern Student (obwohl Sie in Wirklichkeit ein Einwanderer sein könnten).

Sal Picataggio

Salvatore Picataggio

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Herzlichen Glückwunsch zur Zulassung! F-1-Visa haben keinen doppelten Zweck, das heißt, Sie müssen Verbindungen zu Ihrem Heimatland nachweisen. Sobald Sie das DS-260 eingereicht haben und wahrscheinlich auch jetzt, da das I-526 genehmigt wurde, ist es möglich, dass Sie eine „Einwanderungsabsicht“ haben, die sich auf die Wiedereinreise im Rahmen des F-Visums auswirken könnte.

Charles Foster

Charles Foster

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Sie haben sicherlich das Recht, ins Ausland zu reisen, und die Frage ist, ob Sie dies tun würden, wenn Sie über eine genehmigte I-526-Petition verfügen und Ihr Einwanderungsvisum bei der Konsularabteilung der US-Botschaft in Seoul, Korea, beantragen mit Ihrem Nichteinwanderungs-F-1-Studentenvisum wieder aufgenommen werden. Vorausgesetzt, Sie haben ein gültiges Visum, haben Sie auf den ersten Blick Anspruch auf eine Rückübernahme. Denken Sie jedoch daran, dass der US-Einwanderungsinspektor zwar befugt ist, Sie aufzunehmen, es jedoch möglich ist, dass Ihnen die Einreise mit der Begründung verweigert wird, dass Sie eine Einwanderungsabsicht haben. Auf Nachfrage müssten Sie vollständig offenlegen, dass Sie der Begünstigte einer genehmigten I-526-Petition sind und dass Sie einen Antrag auf eine vorübergehende Zulassung als F-1-Student mit der Absicht stellen, ins Ausland zurückzukehren; das nennt man „doppelte Absicht“. Auch hier hat der Einwanderungsinspektor die Befugnis, Sie aufzunehmen, es ist jedoch möglich, dass die Tatsache, dass Sie der Begünstigte einer I-526-Petition sind, Ihre Fähigkeit zur Wiederaufnahme erschweren könnte.

Yin Lu

Yin Lu

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Wenn Sie über ein gültiges F-1-Visum verfügen, müssen Sie kein DS-260 einreichen. Stattdessen können Sie I-485 einreichen. Wenn Sie I-485 einreichen, sollten Sie auch I-131 für ein Reisedokument einreichen. Wenn der I-131-Antrag genehmigt wird, können Sie frei reisen, auch wenn Ihr I-485-Antrag noch beim USCIS anhängig ist.

Jinhee Wilde

Jinhee Wilde

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Stellen Sie sicher, dass Sie die Quittung für den Visumantrag sowie das gültige Visum in Ihrem Reisepass haben. Wenn Sie am Flughafen nach Ihrer Einwanderungsabsicht gefragt werden, sollte aus der Quittung des Visumantrags hervorgehen, dass Sie das Visuminterview durchlaufen werden und nicht die Statusanpassung in den USA nach der Einreise.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

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Theoretisch ja. An der Grenze werden Sie jedoch möglicherweise nach Ihrer Einwanderungsabsicht gefragt. Sie sollten daher einen Nachweis vorlegen, dass Sie sich in einem konsularischen Verfahren befinden.

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