Wie bezahle ich die EB-5-Antragsgebühren, wenn ich kein US-Konto habe? – EB5Investors.com

Wie kann ich die EB-5-Antragsgebühren bezahlen, wenn ich kein US-Konto habe?

Soweit ich weiß, müssen ab sofort alle Anmeldegebühren per Debit- oder Kreditkarte bezahlt werden. Ich habe aber kein Bankkonto in den USA. Wie kann ich bezahlen?

Antworten

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

ACH-Zahlungen sind möglich.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sie können eine ausländische Kreditkarte verwenden oder eine Überweisung mit deren Formularen vornehmen (oder einen Anwalt beauftragen, den Anwalt bezahlen und dieser kann dann über sein Konto bezahlen).

Benjamin Hu

Benjamin Hu

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Die meisten Einwanderungsanwälte können Ihre Gebühren für die Einreichung bei der USCIS auf ihr Kanzleikonto überweisen und diese dann in Ihrem Namen an die USCIS zahlen, wenn es soweit ist, Ihren Fall einzureichen.

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