Wie zahle ich als EB-5-Investor Steuern? – EB5Investors.com

Wie zahle ich als EB-5-Investor Steuern?

Sobald ich die befristete Green Card erhalte und in die USA umziehe, wie wird sich mein Steuerstatus ändern? Ich plane, weiterhin selbstständig zu arbeiten und meine Steuern in meinem Heimatland zu zahlen. Muss ich diese dann auch in den USA entrichten?

Antworten

Joana Fernandes

Joana Fernandes

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sobald Sie die bedingte Green Card im Rahmen des EB-5-Programms erhalten und Ihren Wohnsitz in den USA begründen, gelten Sie grundsätzlich als US-Steuerinländer und müssen Ihr weltweites Einkommen in den USA versteuern. Abhängig von den dortigen Bestimmungen können weiterhin Steuern in Ihrem Heimatland fällig werden. Die USA erkennen jedoch in der Regel ausländische Steuern an, um die Doppelbesteuerung gemäß den geltenden Abkommen zu reduzieren. Dies bedeutet in der Praxis, dass Sie wahrscheinlich auch dann eine US-Steuererklärung abgeben müssen, wenn Sie weiterhin Einkünfte im Ausland erzielen. Bitte besprechen Sie die steuerlichen Auswirkungen mit Ihrem Steuerberater in den USA und in Ihrem Heimatland.

David B. Gardner

David B. Gardner

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sie werden in den USA steuerpflichtig und unterliegen der weltweiten Einkommensbesteuerung. Möglicherweise besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen.

Ian E. Scott

Ian E. Scott

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Richtig. Sobald Sie eine Green Card besitzen, gelten Sie steuerlich als in den USA ansässig. Viele Länder haben Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA, daher kann es etwas komplizierter sein, wo Sie letztendlich Ihre Steuern zahlen müssen. Sie gelten aber definitiv als in den USA steuerlich ansässig.

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