Ich habe mein I-526 bereits eingereicht, möchte aber Änderungen an meinem Geschäftsplan vornehmen. Ist das möglich? Muss ich ein neues I-526 erneut einreichen oder gibt es eine Möglichkeit, das bereits eingereichte zu ändern? Ich möchte den Prozess nicht mehr als nötig verzögern. Wie geht das am schnellsten?
Antworten
Reza Rahbaran
EB-5 EinwanderungsanwälteDie Frage ist, ob es eine wesentliche Änderung des Geschäftsplans gibt. Wenn Änderungen am Geschäftsplan nicht wesentlich sind, ist es nicht erforderlich, einen neuen I-526-Antrag einzureichen. Bitte konsultieren Sie einen erfahrenen EB-5-Einwanderungsanwalt, um die Auswirkungen der Änderungen an Ihrem Geschäftsplan zu ermitteln.
Marc Yelnick
EB-5 EinwanderungsanwälteEine Grundregel der CIS-Verarbeitung besteht darin, dass eine anhängige Petition oder ein anhängiger Antrag bis zum Erlass einer Entscheidung geändert werden kann. Mir sind keine Ausnahmen für Formular I-526 bekannt.
Fredrick W. Voigtmann
EB-5 EinwanderungsanwälteDas ist eine komplizierte Frage. Sie sollten sich zu diesem Thema an einen erfahrenen EB-5-Einwanderungsanwalt wie mich wenden. Wenn es sich bei den Änderungen am Geschäftsplan um wesentliche Änderungen handelt, müssen Sie möglicherweise die I-526-Petition zurückziehen und mit dem neuen Geschäftsplan erneut einreichen. Eine andere Möglichkeit könnte darin bestehen, auf eine Beweisanfrage (Request for Evidence, RFE) zu warten und zu versuchen, Ihre Petition durch den neuen Geschäftsplan zu ergänzen und zu argumentieren, dass die Änderungen notwendig sind, aber keine wesentliche Änderung darstellen.
Philip H. Teplen
EB-5 EinwanderungsanwälteEs kommt auf die Änderung an. Wenn es geringfügig ist, ist es durchaus möglich. Wenn Sie die Investition ändern, benötigen Sie wahrscheinlich einen neuen 526.
Boyd Campbell
EB-5 EinwanderungsanwälteUSCIS hat erweitert und versucht zu klären, was eine „wesentliche Änderung“ darstellt, was eine erneute Einreichung der I-526-Petition erfordert. Sie können das USCIS EB-30 Adjudications Policy Memorandum vom 2013. Mai 5 konsultieren oder einen Einwanderungsanwalt bitten, dies für Sie zu tun.
Ed Beshara
EB-5 EinwanderungsanwälteEin erfahrener EB-5-Einwanderungsanwalt kann Sie hinsichtlich der richtigen Vorgehensweise beraten. Das heißt, wenn es sich bei den Änderungen am Geschäftsplan nicht um wesentliche Änderungen handelt, muss kein neuer I-526-Antrag eingereicht werden.
Rohit Kapuria
EB-5 EinwanderungsanwälteIch gehe davon aus, dass Sie eine ausstehende I-526 im Rahmen eines direkten EB-5-Vertrags haben. Die Frage bezieht sich darauf, ob die vorgeschlagene Änderung „wesentlich“ ist. Dieser Standard wurde kürzlich von CIS klargestellt. Sollen durch die Änderungen Mängel im eingereichten Businessplan behoben werden, müssten Sie diesen erneut einreichen. Ich würde Ihnen raten, diese vorgeschlagenen Änderungen mit einem EB-5-Anwalt zu besprechen, um festzustellen, ob die Änderungen tatsächlich wesentlich genug sind, um eine erneute Einreichung zu rechtfertigen. Wenn Sie die Änderungen einseitig vornehmen und CIS über Ihren Antrag auf der Grundlage alter Fakten entscheidet, könnten Sie im I-829-Stadium in Schwierigkeiten geraten.
Yin Lu
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn die Änderung des Geschäftsplans vom USCIS als „wesentliche Änderung“ eingestuft wird, wird es für Sie äußerst schwierig sein, Ihre Bedingung im I-829-Stadium zu beseitigen. Was jedoch eine „wesentliche Änderung“ ist und was nicht, ist eine Tatsachenfrage und wird von Fall zu Fall entschieden. Bitte konsultieren Sie einen erfahrenen EB-5-Anwalt bezüglich der Möglichkeit, den Geschäftsplan zu ändern.
Jian X Kang
EB-5 EinwanderungsanwälteEs hängt davon ab, ob Sie Ihr I-526 als Einzelinvestor eingereicht haben, der Ihr eigenes Unternehmen gründet, oder als Investor, der an einem regionalen Zentrum beteiligt ist. Wenn Sie Ihr I-526 als Einzelinvestor eingereicht haben, der Ihr eigenes Unternehmen gründet, sollten Sie sich über geringfügige Änderungen an Ihrem Geschäftsplan keine allzu großen Sorgen machen. Wenn sich der Geschäftsplan jedoch wesentlich ändert und die Änderungen Auswirkungen darauf haben, wie die USCIS Ihr Unternehmen im Hinblick auf die Anzahl Ihrer Mitarbeiter, Ihren Umsatz, Ihren Gewinn und die Größe Ihres Geschäftsbetriebs bewertet, sollten Sie bereit sein, einen geänderten Geschäftsplan einzureichen. Der beste Zeitpunkt hierfür ist wahrscheinlich, wenn Sie eine Beweisanfrage erhalten, was recht häufig vorkommt. Wenn Sie das Dokument zu einem anderen Zeitpunkt einreichen, wird Ihr neuer Geschäftsplan höchstwahrscheinlich nicht Teil der Akte werden. Wenn Sie Ihr I-526 als Einzelinvestor eingereicht haben und an einem regionalen Zentrum beteiligt sind, sollten Sie sich bezüglich etwaiger Änderungen am Geschäftsplan an Ihren Anwalt und das regionale Zentrum wenden. Änderungen am Businessplan sind schwerwiegende Angelegenheiten, die auf der Grundlage einer fundierten Rechtsberatung gründlich durchdacht werden sollten. Wenn Sie Fragen oder Bedenken zu diesem Thema haben, können Sie sich gerne an mich wenden.
Jinhee Wilde
EB-5 EinwanderungsanwälteEs hängt davon ab, wie Sie überarbeiten möchten. Wenn der Geschäftsplan drastisch geändert wird, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, kann es einfacher sein, den alten zurückzuziehen und einen neuen einzureichen. Dies hängt von Ihrer vorherigen Petition und Ihrem Plan sowie den Änderungen ab. Sie sollten sich mit Ihrem Anwalt beraten, wie Sie am besten vorgehen.
Michael A. Harris, Esq
EB-5 EinwanderungsanwälteGab es einen Einwanderungsanwalt, der dies für Sie eingereicht hat? Dies müssen Sie ausführlich und vertraulich mit einem Anwalt besprechen. Hier wird es um die Frage gehen, ob sich eine wesentliche Änderung des Geschäftsplans ergibt.
Salvatore Picataggio
EB-5 EinwanderungsanwälteBestimmte Änderungen können als „wesentlich“ angesehen werden und zu Verzögerungen bei der Entscheidung eines I-526 oder sogar zu Ablehnungen führen. Andere Änderungen können jedoch akzeptabel sein. Die Beauftragung eines qualifizierten und erfahrenen EB-5-Beraters kann Ihnen bei der Erstellung einer genehmigungsfähigen und akzeptablen Dokumentation behilflich sein.
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