Ich habe ein B1/B2-Visum und habe seit 2 etwa 2011 Millionen US-Dollar in ein US-Unternehmen investiert. Auf diese Weise wurden acht Vollzeitarbeitsplätze in der Spitzenproduktionszeit geschaffen. Da ich jedoch mit meinem derzeitigen B1/B2-Visum keine SBA-Einrichtung in Anspruch nehmen kann, glaube ich, dass ich ein EB-5-Visum beantragen muss. Aber nach Einreichung des EB-5-Antrags würde mir die Reise in die Vereinigten Staaten untersagt. Kann ich meine Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen rückwirkend bei der Beantragung des EB-5-Visums anwenden? Wie kann ein aktueller Inhaber eines B1/B2-Visums in die Vereinigten Staaten reisen, nachdem er das EB-5-Visum beantragt hat?
Antworten
Steffanie J. Lewis
EB-5 EinwanderungsanwälteEin B-1-Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum für Personen, die vorübergehend aus geschäftlichen Gründen in die Vereinigten Staaten einreisen möchten. Sie müssen nachweisen, dass Sie beabsichtigen, für einen bestimmten, begrenzten Zeitraum aus legitimen geschäftlichen Gründen zu bleiben, und dass Sie einen Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten haben, den Sie nicht aufgeben möchten. Der Nachweis weiterer Bindungsverhältnisse sichert Ihnen am Ende des Besuchs die Rückkehr in Ihr Auslandsland. Mit einer anhängigen EB-5-Petition wird es zwar schwieriger, den Konsulatsbeamten davon zu überzeugen, dass Sie rechtzeitig in Ihr Land zurückkehren, aber das schließt Sie nicht automatisch von der Reise in die Vereinigten Staaten aus. Wenn das Unternehmen nach 1990 gegründet wurde, können Sie rückwirkend EB-5 beantragen, indem Sie nachweisen, dass Sie 1 Million US-Dollar in ein neues Handelsunternehmen investiert haben und durch die Investition mindestens 10 Vollzeitarbeitsplätze geschaffen wurden.
Julia Roussinova
EB-5 EinwanderungsanwälteEs gibt keine automatische Sperre für Reisen in die Vereinigten Staaten aus gültigen Geschäftsgründen auf B-1. Im Allgemeinen müssen Sie Ihre Nichteinwanderungsabsicht dadurch nachweisen, dass Sie Verbindungen zu Ihrem Heimatland nachweisen. Ein erfahrener Einwanderungsanwalt kann Ihnen dabei behilflich sein. Wenn Sie persönliche Gelder investiert haben und eine rechtmäßige Quelle der Gelder sowie eine Nachverfolgung der Gelder nachgewiesen werden können, sollten Sie in der Lage sein, mit der I-526-Petition fortzufahren. Ein erfahrener EB-5-Einwanderungsanwalt sollte Sie richtig beraten können.
Lei Jiang
EB-5 EinwanderungsanwälteNormalerweise können Sie aus geschäftlichen Gründen immer noch in die USA reisen, aber seien Sie bereit, Ihre Reise ausführlich zu erklären.
Philip H. Teplen
EB-5 EinwanderungsanwälteEs gibt einige gelockerte Regeln für B-1-Reisen – Sie sollten dies jedoch unbedingt mit einem Rechtsbeistand besprechen.
Ein Olusanjo Omoniyi
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können in die Vereinigten Staaten reisen, nachdem Sie das EB-5-Visum beantragt haben; Bei Einreichung des EB-5-Antrags erfolgt kein Ausschluss. Im Hinblick auf die rückwirkende Anwendung Ihrer aktuellen Investition und der Schaffung von Arbeitsplätzen auf das EB-5-Visum müssen Sie zusätzliche Informationen angeben, z. B. die Art der Investition, die Anzahl der derzeit geschaffenen Arbeitsplätze usw. Es ist ratsam, dies effektiv anzugehen indem Sie einen EB-5-Anwalt konsultieren.
Ed Beshara
EB-5 EinwanderungsanwälteSie müssen einen Einwanderungsanwalt konsultieren, der über Fachkenntnisse im EB-5-Bereich verfügt. Wenn Sie einen Investorenantrag eingereicht haben, können Sie nach dem Einreichen eines Investorenantrags immer noch in die Vereinigten Staaten reisen.
Fredrick W. Voigtmann
EB-5 EinwanderungsanwälteEin B-1/B-2-Visum ist für einen vorübergehenden Besucher aus geschäftlichen oder privaten Gründen bestimmt. Wenn der Zweck Ihrer Einreise eine vorübergehende Geschäftstätigkeit ist, sind Sie zur Einreise in die USA berechtigt, auch wenn bei Ihnen ein I-526-Antrag aussteht. Sie sollten bereit sein, den Zweck und die Dauer Ihres Aufenthalts in den Vereinigten Staaten zu erläutern und zu erklären, dass Sie während des Nichteinwanderungsvisums nicht in den Vereinigten Staaten arbeiten oder dort wohnen. Sie sollten sich an einen erfahrenen EB-5-Einwanderungsanwalt wenden, der Ihnen weitere Einzelheiten geben kann.
Jinhee Wilde
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können nach der Beantragung von EB-1 unter B2/B5 reisen, wenn Sie angeben, dass Sie die konsularische Bearbeitung über den Einwanderungsvisumantrag (DS-260) statt über den Anpassungsantrag (I-485) durchführen werden. Wenn Sie die getätigten Investitionen und die rechtliche Quelle der Fondsverfolgung im Jahr 2011 korrekt nachweisen können, sollten Sie I-526 basierend auf dem Unternehmen einreichen können, in das Sie bereits investiert haben. Sie sollten sich an einen erfahrenen EB-5-Anwalt des Unternehmens wenden Erstellen Sie einen Plan Ihres Unternehmens zusammen mit den Kontoauszügen Ihrer Investition, um zu sehen, wie Sie Ihren Fall in die Wege leiten können.
Salvatore Picataggio
EB-5 EinwanderungsanwälteInvestoren müssen in ein neues Handelsunternehmen investiert haben oder dabei sein, in dieses zu investieren. Das Jahr 2011 liegt möglicherweise zu weit zurück, um jetzt als Investition für einen neuen EB-5-Prozess betrachtet zu werden. Um ein B-Visum zu erhalten, ist die Absicht erforderlich, in Ihr Heimatland zurückzukehren. Bei der I-526-Petition handelt es sich um eine Einwanderungspetition. Die Petition allein bildet jedoch lediglich die Grundlage für die Erlangung des Einwanderungsvisums. Lange Rede, kurzer Sinn: Beauftragen Sie einen Einwanderungsberater, der Ihnen hilft! Das sind keine einfachen Prozesse.
Eine Mina Tran
EB-5 EinwanderungsanwälteTechnisch gesehen können Sie für die Beantragung Ihres B1/B2-Visums keine Absicht nachweisen, nicht einzuwandern. Meiner Erfahrung nach konnten jedoch viele Kunden problemlos mit einem bestehenden B1/B2-Visum reisen, solange ein gültiger und vorübergehender Reisegrund vorliegt.
Gregory Romanovsky
EB-5 EinwanderungsanwälteEs ist Ihnen nicht untersagt, Ihr gültiges B-1/B-2-Visum zu verwenden, nachdem Sie Ihren EB-5-Fall eingereicht haben. Sie müssen lediglich darauf vorbereitet sein, am Ende dieses Besuchs Ihre Absicht zu zeigen, wieder dorthin zurückzukehren.
Bernard Sidman
EB-5 EinwanderungsanwälteEs gibt kein Hindernis für einen EB-5-Investor, B1/B2 zu verwenden, während der Antrag anhängig ist.
BoBi Ahn
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können weiterhin mit dem B-1/B-2-Besucherstatus in die Vereinigten Staaten einreisen, wenn ein I-526-Einwanderungsinvestorantrag anhängig ist, vorausgesetzt, dass Ihre Einreiseabsicht für diese Einreise noch vorübergehender Natur ist und es sich um einen geschäftlichen oder privaten Besuch handelt. Wenn Sie über ein bestehendes/nicht abgelaufenes Visum verfügen, können Sie dieses für die Einreise verwenden.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Sie sollten sich vor der Teilnahme am EB-5-Programm von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen sind öffentlich zugänglich: Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.


