Könnten Verhaftungen in meiner Jugend meinen EB-5-Visumantrag beeinflussen, auch wenn sie nie vor Gericht landeten? Mir ist bekannt, dass ich meine Unterlagen, einschließlich der Verhaftungen wegen Vergehen, die ich mit 15 und 16 Jahren begangen habe, als Teil meiner persönlichen Unterlagen einreichen muss. Muss ich weitere Informationen angeben, wenn ich meinen Status ändere, falls mein I-526 genehmigt wird? Ich war jung und dumm.
Antworten
Jason Feldmann
EB-5 EinwanderungsanwälteEin Anwalt sollte die Unterlagen prüfen. Handelte es sich lediglich um eine Festnahme, die zu keiner Anklage führte (oder manchmal sogar nur zu einer Geldstrafe für ein Vergehen), sollte dies Sie höchstwahrscheinlich nicht daran hindern, über das EB-5-Programm eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteUm diese Frage vollständig beantworten zu können, müssten wir die Unterlagen prüfen, um festzustellen, ob ein Problem vorliegt und, falls ja, ob darauf verzichtet werden kann.
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