Ich befinde mich derzeit im STEM OPT-Programm, dessen Visum am 31. Mai 2026 ausläuft. Mein nächster Schritt wäre die Bearbeitung eines EB-5-Visums. Allerdings gab es in meinem STEM OPT-Verlauf einige Probleme. Über die Hälfte der Zeit, also 12 bis 16 Monate, war ich nicht angestellt. Obwohl ich meinen Status aufrechterhielt und mich fristgerecht bei SEVIS und dem College gemäß den Visabestimmungen meldete und mein Visum- und SEVIS-Status glücklicherweise aktiv sind, wurde ich von meinem Arbeitgeber nicht bezahlt. Das ist alles. Seit sieben Monaten bin ich nun wieder angestellt. Mir ist bewusst, dass man im Rahmen des STEM OPT-Programms täglich bezahlt werden sollte. Dies war bei mir jedoch nicht der Fall. Nun frage ich mich, wie hoch meine Chancen auf eine Ablehnung meines nächsten Visumantrags – sei es EB-5 oder ein anderes Visum – aufgrund dieser Probleme im STEM OPT-Programm sind.
Antworten
Joana Fernandes
EB-5 EinwanderungsanwälteFrühere Probleme mit der Gehaltsabrechnung im Rahmen des STEM-OPT-Programms könnten bei zukünftigen Einwanderungsanträgen zu Bedenken führen, da die USCIS hinterfragen könnte, ob Sie Ihren F-1/STEM-OPT-Status ordnungsgemäß aufrechterhalten haben, selbst wenn Ihr SEVIS-Eintrag aktiv war. Dies führt jedoch nicht automatisch zum Ausschluss vom EB-5-Programm, insbesondere da es sich bei EB-5 um eine Kategorie für selbstfinanzierte Einwanderer handelt. Dennoch sollten Sie vor der Antragstellung einen erfahrenen Einwanderungsanwalt konsultieren, um mögliche Risiken einer Statusverletzung abzuklären.
David Raft
EB-5 EinwanderungsanwälteVielen Dank für die Gelegenheit, Ihre Frage zu beantworten. Zunächst einmal hat die Möglichkeit, dass die USCIS feststellt, dass Sie gegen Ihren F-1-Status verstoßen haben, zwar Auswirkungen auf Ihren EB-5-Antrag, wäre aber für Ihre Möglichkeit, einen Antrag auf Statusanpassung zu stellen, deutlich bedeutsamer. Im Allgemeinen müssen Personen mit STEM OPT für ihre Beschäftigung bezahlt werden, und zwar mindestens 20 Stunden pro Woche. Wenn Sie bei Erhalt Ihrer STEM OPT EAD nicht als W-2-Angestellter gelten, könnten Sie unter Umständen als gegen Ihren Status in den Vereinigten Staaten verstoßend eingestuft werden. Dies ist zwar ein wichtiger Aspekt für den Erhalt Ihres Nicht-Einwanderer-Status und Ihre zukünftige Möglichkeit, einen Antrag auf Statusanpassung zu stellen, sollte aber Ihre EB-5-Petition nicht beeinträchtigen.
Bei der Prüfung Ihres EB-5-Antrags konzentriert sich die USCIS darauf, sicherzustellen, dass das zugrunde liegende Unternehmen förderfähig ist und die Investitionsmittel aus rechtmäßigen Quellen stammen. Einkünfte aus einer Angestelltentätigkeit gelten daher als nicht rechtmäßig erworbene Einkünfte und dürfen für die Investition, die Ihrem EB-5-Antrag zugrunde liegt, nicht berücksichtigt werden. Sofern Ihre Investitionsmittel aus rechtmäßigen Quellen stammen und alle anderen Aspekte Ihres Falls positiv sind, können Sie weiterhin für die Genehmigung Ihres I-526- oder I-526E-Antrags in Frage kommen.
Aufgrund Ihrer Angaben zu Ihrer Tätigkeit im MINT-Bereich gehe ich nicht davon aus, dass die USCIS Sie für eine Statusanpassung als berechtigt einstufen würde. Sollten Sie dennoch einen Antrag auf Statusanpassung stellen, gehe ich davon aus, dass dieser abgelehnt würde und Sie das Konsularverfahren zur Erlangung Ihrer Green Card durchlaufen müssten. Daher empfehle ich Ihnen, die Formulare I-526 oder I-526E als eigenständigen Antrag einzureichen und die Vereinigten Staaten zu verlassen, um Ihr Green-Card-Verfahren durch das Einwanderungsvisum (auch „Konsularverfahren“ genannt) abzuschließen.
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