Ich bin ein deutscher Unternehmer und Investor und bereite derzeit einen US-Einwanderungsantrag im Rahmen des E-2-Abkommens vor. Ich bin von der Realisierbarkeit des Plans für das US-Unternehmen, in das ich investiere, überzeugt und bin optimistisch hinsichtlich der Wachstumsprognosen und der potenziellen Kapitalrendite. Daher plane ich auch eine zukünftige Reinvestition der Gewinne – sowie der Erträge meiner anderen Startups in meinem Heimatland – bei der Beantragung des EB-5-Visums. Ist dies ein üblicher Weg, den andere Unternehmer verfolgen?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, das kann funktionieren, vorausgesetzt, Sie weisen die Herkunft aller Gelder nach und zahlen die Steuern auf den Gewinn, bevor Sie in ein neues Unternehmen oder ein regionales Zentrumsprojekt investieren – das ist optimal.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteEs kommt häufig vor, dass eine E-2-Investition zu Ihrer EB-5-Investition wird. Da es sich um ein privates Projekt handelt, wird nur ein EB-5-Investor gezählt und Sie müssen nachweisen, dass dadurch zehn neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
Matthew Kolodziej
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, es ist durchaus üblich, gleichzeitig ein E-2-Nichteinwanderungsvisum und ein EB-5-Einwanderungsvisum zu beantragen. Planen Sie jedoch, für beide Anträge dieselbe US-Investition wie das Fahrzeug zu verwenden? Dies ist komplexer und erfordert umfangreiche Planung, um sicherzustellen, dass das US-Unternehmen sowohl die E-2- als auch die EB-5-Anforderungen erfüllt, die völlig unterschiedlich sind.
Tony W. Wong
EB-5 EinwanderungsanwälteFür E2-Inhaber ist es einer der üblichen Wege, mit dem von einem E-5-Unternehmen in den USA erzielten Einkommen zu EB-2 zu wechseln. Außerdem ist es einfacher, die rechtmäßige Herkunft der Mittel des E2-Unternehmens anhand von US-Steuererklärungen, Jahresabschlüssen, Kontoauszügen usw. nachzuweisen.
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