Während meines Aufenthalts mit einem F-1-Visum habe ich die zulässige Aufenthaltsdauer um 170 Tage überschritten. Da ich nun meinen EB-5-Antrag vorbereite, befürchte ich, dass diese Vorgeschichte meine Anspruchsberechtigung beeinträchtigen könnte.
Antworten
Joana Fernandes
EB-5 EinwanderungsanwälteInformieren Sie Ihren Einwanderungsanwalt darüber. Ein Aufenthalt von mehr als 170 Tagen führt möglicherweise nicht zur dreijährigen Einreisesperre wegen unerlaubten Aufenthalts (die bei 180 Tagen beginnt) und somit nicht automatisch zur Ablehnung Ihres EB-5-Visums. Er kann jedoch als Ermessensfaktor negativ bewertet werden und muss in Ihrem Antrag vollständig offengelegt und erläutert werden. Die endgültigen Auswirkungen hängen von Ihrer gesamten Einwanderungsgeschichte und davon ab, ob Sie den Antrag im Rahmen der Statusanpassung in den USA oder im Konsularverfahren im Ausland stellen.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn Sie den Antrag I-485 innerhalb von weniger als 180 Tagen einreichen, sind Sie gemäß § 245(k) von der Frist befreit.
David B. Gardner
EB-5 EinwanderungsanwälteDer unerlaubte Aufenthalt tritt nach 180 Tagen ein.
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