Wie können wir unsere 401(k)-Pläne zur Finanzierung einer EB-5-Investition nutzen? – EB5Investors.com

Wie können wir unsere 401(k)-Pläne zur Finanzierung einer EB-5-Investition nutzen?

Meine Frau hat einen 401k-Plan bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber. Ich habe ebenfalls einen 401k-Plan bei meinem ehemaligen Arbeitgeber. Können wir beide 401k-Pläne für eine EB-5-Investition nutzen?

Antworten

David B. Gardner

David B. Gardner

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Yesb, but distributions will most likely be taxable

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ja.

David Raft

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ja, Sie und Ihre Frau können unter Umständen Ihre beiden 401(k)-Konten für eine EB-5-Investition nutzen, dies erfordert jedoch in der Regel eine bestimmte Struktur. Die US-Einwanderungsbestimmungen erlauben EB-5-Investoren die Verwendung von Altersvorsorgegeldern (einschließlich 401(k)-Konten) als legale Kapitalquelle, sofern Sie nachweisen können, dass die Gelder rechtmäßig erwirtschaftet wurden und Ihnen gehören. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass es sich um Ihr eigenes Geld handelt und die Herkunft vollständig nachvollziehbar ist (für die EB-5-Dokumentation zur Herkunft der Gelder). Üblicherweise entnehmen Privatpersonen ihr Geld ihrem 401(k)-Konto und nehmen dabei die möglichen Steuer- und Strafgebühren in Kauf. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie die 401(k)-Gelder in ein selbstverwaltetes IRA-Konto übertragen. Dieses SDIRA-Konto kann dann in Ihrem Namen in das EB-5-Projekt investieren, sofern die Übertragung korrekt strukturiert ist. Ich kann Sie jedoch nur hinsichtlich der Einwanderungsbestimmungen beraten, nicht aber hinsichtlich der steuerlichen Aspekte dieses Vorgehens.

Anthony Korda

Anthony Korda

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sie können 401(k)-Gelder für eine Investition im Rahmen des EB-5-Investorenprogramms verwenden. Die US-Einwanderungsbehörde (USCIS) betrachtet Altersvorsorgegelder als legitime Kapitalquelle.
Die USCIS verlangt umfassende Nachweise darüber, dass die Gelder auf rechtmäßige Weise erworben wurden. Bei der Nutzung eines 401(k)-Plans müssen Sie folgende Nachweise erbringen:
* Legen Sie einen Nachweis darüber vor, wie Sie die auf das Konto eingezahlten Gelder angesammelt haben, z. B. Gehaltsabrechnungen, Einkommensteuererklärungen und Arbeitgeberbeitragsbescheinigungen.
* Nachweis, dass Sie Anspruch auf die Gelder haben, wie z. B. Kontoauszüge, aus denen Ihr Eigentum am 401(k)-Konto und der Gesamtsaldo hervorgehen.
* Rückverfolgbarkeit: Aufzeichnungen über die Abhebung und die Überweisung der Gelder an das EB-5-Projekt.

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