Ich bin EB-5-Investor in einem regionalen Zentrumsprojekt in Texas. Das Projektmanagement hat sich komplett zurückgezogen und die Investoren im Stich gelassen. Ich befinde mich derzeit in einer schweren Einwanderungskrise: Die USCIS hat eine Nachfrage (RFE) zu meinem I-829-Antrag gestellt, aber da das NCE/Regionalzentrum überhaupt nicht reagiert, konnten weder Projektdokumente noch Kennzahlen zur Schaffung von Arbeitsplätzen vorgelegt werden. Infolgedessen wurde mein I-829-Antrag abgelehnt und meine bedingte Daueraufenthaltsgenehmigung widerrufen.
Den Angebotsunterlagen zufolge hat dieses Projekt rund 100 Investoren. Wir sitzen alle im selben Boot – wenn das Management das Projekt aufgegeben hat, wird der I-829-Antrag jedes einzelnen Investors letztendlich abgelehnt.
Ich möchte mich mit anderen Investoren austauschen und prüfen, ob ich einen spezialisierten Anwalt für EB-5-Prozesse beauftragen sollte, um in Texas Klage einzureichen und einen gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter zu beantragen. Dieser soll die NCE übernehmen, die Bau- und Betriebsdaten sichern und die notwendigen Dokumente ausstellen, um unsere Green Cards gemäß den Anlegerschutzbestimmungen für registrierte Anlageberater (RIA) zu retten. Ich bin für jeden Rat dankbar.
Antworten
Anthony Cummings
ProzessanwälteAlle Investoren, die teilnehmen möchten, müssen sich zusammenschließen und einen Prozesskostenfonds auflegen, um umgehend eine Anwaltskanzlei einzuschalten. Es darf keine Zeit verloren werden, und jeder teilnehmende Investor sollte bereit sein, mindestens 10,000.00 US-Dollar in den Prozesskostenfonds einzuzahlen.
Daher sollten Sie umgehend Kontakt mit den Investoren aufnehmen und ihnen vorschlagen, gemeinsam eine Anwaltskanzlei zu beauftragen.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteIch halte Ihre Prozessstrategie für gut, sollte sie aber unbedingt mit dem von Ihnen gewählten Anwalt besprechen. Achten Sie darauf, dass der Anwalt Erfahrung mit EB-5-Prozessen hat.
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