Ich bin der Hauptantragsteller, und meine bedingte Green Card wurde einige Wochen vor der meines Ehepartners genehmigt. Können wir den Antrag I-829 gemeinsam einreichen, da ich Anspruch auf Verlängerung habe, oder sollten wir einige Wochen warten, bis wir beide im Antrag aufgeführt sind?
Antworten
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können beide Dateien in Ihrem Fenster einreichen.
Renata Duarte
EB-5 EinwanderungsanwälteSie müssen nicht die separate 90-Tage-Frist für den Ehepartner abwarten, wenn der Hauptinvestor sich bereits innerhalb der korrekten Frist für die Einreichung des Formulars I-829 befindet und der Ehepartner bereits eine bedingte Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten hat. Bei EB-5-Fällen beginnt die Frist für die Einreichung des Formulars I-829 mit dem Datum der bedingten Daueraufenthaltsgenehmigung des Hauptinvestors. Der Hauptinvestor kann den Ehepartner und die Kinder, die bereits eine bedingte Daueraufenthaltsgenehmigung besitzen, im selben Formular I-829 angeben. Falls die Genehmigung für den Ehepartner einige Wochen später erfolgte, sollte dies in der Einreichung erläutert und Kopien beider Green Cards sowie der Genehmigungsbescheide beigefügt werden. Das Warten bis zum Überschneiden beider Daten ist nur dann zulässig, wenn die Einreichungsfrist des Hauptinvestors dadurch nicht versäumt wird.
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