Wie kann ich ein Darlehen zur Finanzierung meiner EB-5-Investition nutzen? - EB5Investors.com

Wie kann ich meine EB-5-Investition mit einem Darlehen finanzieren?

Ich möchte ein etabliertes Unternehmen in den Vereinigten Staaten kaufen, benötige aber Mittel. Kann ich eine Immobilie, die ich besitze und in den USA vermiete, nutzen, um einen Kredit für EB-5 zu erhalten? Wenn nicht, könnte ich dann zu einer Bank in den Vereinigten Staaten gehen und wenn ich die Voraussetzungen für einen Kredit erfülle, ohne mein Haus als Sicherheit zu hinterlegen, kommt dieser Kredit dann für EB-5 in Frage? Wenn ich zu Hause eine Bankgarantie von meinem Heimatland habe, kann ich diese dann nutzen, um einen Kredit von einer US-Bank zu erhalten, und funktioniert das für EB-5? Wie kann ich ein Darlehen zur Finanzierung meiner EB-5-Investition nutzen?

Antworten

Ed Beshara

Ed Beshara

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sie können Ihre persönlichen Mittel aus Ihrem Privatvermögen für die EB-5-Investition verwenden. Ihr persönliches Eigentum, beispielsweise eine Immobilie, kann die Grundlage für die Aufnahme des Darlehens sein und diese Darlehenserlöse können von Ihnen als Teil Ihrer persönlichen Investition verwendet werden.

BoBi Ahn

BoBi Ahn

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Für die Zwecke des EB-5-Investitionskapitals sind Kredite zulässig, für die Sie persönlich haften, sowie Kredite oder Schulden, die durch Vermögenswerte besichert sind, die Ihnen gehören (nicht das Handelsunternehmen, in das Sie investieren möchten).

Julia Roussinova

Julia Roussinova

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ein Kredit wird funktionieren, wenn er durch Sicherheiten besichert ist, die Ihnen persönlich gehören (nicht Eigentum des neuen Handelsunternehmens, in das Sie investieren möchten). Sie müssen außerdem grundsätzlich nachweisen, dass Ihre Sicherheiten ursprünglich auf rechtmäßige Weise erworben wurden. Es ist unwahrscheinlich, dass eine US-Bank Ihnen einen Kredit gewährt, wenn Sie eine ausländische Person ohne Verbindungen zu den Vereinigten Staaten sind.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ein Darlehen ist dann als Darlehen in Ordnung, wenn es durch Ihr Privatvermögen und nicht durch das Projekt selbst besichert ist. Bei einigen Projekten möchten Sie sicher sein, dass Sie nur einen bestimmten Prozentsatz Ihres Nettovermögens in das Projekt stecken.

Sal Picataggio

Salvatore Picataggio

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Die Verwendung eines Darlehens als Quelle für EB-5-Mittel ist möglich, es muss jedoch ordnungsgemäß strukturiert sein, um den USCIS-Regeln und -Vorschriften zu entsprechen.

Ein Olusanjo Omoniyi

Ein Olusanjo Omoniyi

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ja, Sie können ein Darlehen zur Finanzierung Ihrer EB-5-Investition nutzen. Daran ist nichts Ungewöhnliches. Stellen Sie jedoch sicher, dass Sie die Bankgesetze des Landes einhalten, in das Sie reisen, entweder in den Vereinigten Staaten oder in Ihrem Land. Darüber hinaus muss jede mit einer solchen Darlehenstransaktion verbundene Aktivität legal sein, da die US-amerikanische Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde nur legale Transaktionen akzeptiert. Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich an einen EB-5-Anwalt, der Ihnen weiterhelfen kann.

Fredrick W. Voigtmann

Fredrick W. Voigtmann

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sie können einen Kredit in Anspruch nehmen, der nicht durch das Vermögen des neuen Handelsunternehmens (NCE), in das Sie investieren, besichert ist. Wenn Sie also ein Bankdarlehen für Ihr Haus oder eine andere Immobilie, die Sie besitzen, in Anspruch nehmen und die Immobilie kein Vermögenswert der NCE ist, sollte das in Ordnung sein. Sie müssen nachweisen, dass die Sicherheit, sei es Ihr Haus oder anderes persönliches Eigentum, ursprünglich von Ihnen mit rechtmäßig erworbenen Mitteln erworben wurde.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Sie sollten sich vor der Teilnahme am EB-5-Programm von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen sind öffentlich zugänglich: Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.