Wenn in meinem ursprünglichen EB-5-Antrag bestimmte Informationen fehlen, ich meinen Antrag dann aber dahingehend ändere, dass diese Informationen enthalten sind, wird dies dann immer noch als Unterlassung der Offenlegung von Informationen betrachtet und würde zu meiner Abschiebung führen?
Antworten
Belma Demirovic Chinchoy
EB-5 EinwanderungsanwälteJe nachdem, um welche Informationen es sich handelt, kann der Antrag bei Einreichung als nicht genehmigungsfähig angesehen und in diesem Fall abgelehnt werden. Es kommt also darauf an, um welche Informationen es sich handelt.
Ob Sie deshalb abgeschoben werden, hängt von Ihrem Aufenthaltsstatus ab. Wie Sie wissen, verleiht Ihnen der Antrag I526E KEINEN Einwanderungsstatus.
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