Ich bin ein EB-5-Investor und werde Ende Februar oder Anfang März in den USA ein Kind bekommen. Ich habe derzeit eine bedingte Green Card und meine Frau wartet auf eine Antwort zu ihrem I-485-Antrag. Wird mein Kind angesichts der neuen Executive Order zum Geburtsrecht die Staatsbürgerschaft erhalten können, wenn ich eine bedingte Green Card habe?
Antworten
Jimena G. Cabrera
EB-5 EinwanderungsanwälteDies wird nicht passieren, da die Anordnung wahrscheinlich nicht als verfassungskonform angesehen wird. Darüber hinaus haben Personen mit bedingter Daueraufenthaltserlaubnis dieselben Rechte und Pflichten wie andere Personen mit rechtmäßiger Daueraufenthaltserlaubnis.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteWir gehen davon aus, dass die Gerichte diese Executive Order als verfassungswidrig aufheben werden. Das ist nichts, was Trump ohne einen Verfassungszusatz durchsetzen kann. Viele Generalstaatsanwälte haben bereits Klage eingereicht. Ich gehe davon aus, dass Ihr Kind immer als US-Bürger gelten wird.
Julia Veremiyenko-Campos
EB-5 EinwanderungsanwälteGemäß den Bestimmungen der Executive Order erhält Ihr Kind die US-Staatsbürgerschaft, wenn Sie zum Zeitpunkt der Geburt Ihres Kindes eine Green Card besitzen. Außerdem wurden Klagen eingereicht, um die Anordnung zu untersagen, sodass sie möglicherweise nicht in Kraft tritt.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Sie sollten sich vor der Teilnahme am EB-5-Programm von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen sind öffentlich zugänglich: Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.


