Durch das EB-5-Programm bin ich kürzlich Inhaber einer bedingten Green Card geworden. Ich muss eine Wiedereinreiseerlaubnis beantragen, um mein Studium im Ausland abzuschließen und gleichzeitig meinen ständigen Wohnsitz in den USA zu behalten. Ich bin mir darüber im Klaren, dass ich nach fünfjähriger Daueraufenthaltsgenehmigung einen Antrag auf Einbürgerung stellen kann. Beinhaltet der fünfjährige Aufenthalt die Zeit, die ich mit einer Wiedereinreisegenehmigung im Ausland verbringe? Wenn nicht, hat die Beantragung einer Wiedereinreisegenehmigung Auswirkungen auf meine Fähigkeit, die US-Staatsbürgerschaft zu beantragen?
Antworten
Marko Issever
EB-5 Broker-HändlerDie Wiedereinreisegenehmigung stellt an sich kein Problem bei der Beantragung der US-Staatsbürgerschaft dar, allerdings müssen Sie sich in den letzten fünf Jahren immer noch die Hälfte der Zeit physisch in den USA aufhalten. Wenn Sie sich dazu entschließen, sich so früh wie möglich zu bewerben, liegen Sie richtig. Das wäre fünf Jahre nach Erhalt Ihrer bedingten Green Card, aber Sie müssen sich nicht nur mindestens 2.5 Jahre lang physisch in den USA aufhalten, sondern auch länger als sechs Monate am Stück „nicht abwesend“ sein .
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteUm berechtigt zu sein, Staatsbürger zu werden, müssen Sie fünf Jahre lang PR sein und mindestens die Hälfte der Zeit in den USA physisch anwesend sein und dürfen keine Pausen von mehr als 180 Tagen einlegen. Eine Wiedereinreisegenehmigung ermöglicht es Ihnen, Ihre PR nicht aufzugeben, verzögert jedoch in den meisten Fällen Ihre Staatsbürgerschaftsberechtigung.
Hassan Elkhalil
EB-5 EinwanderungsanwälteBei den fünf Jahren des Aufenthalts handelt es sich um einen physischen Aufenthalt in den USA. Mit der Wiedereinreisegenehmigung endet die Zeit, die für die Beantragung Ihrer Einbürgerung auf den Aufenthalt angerechnet wird. Darüber hinaus wurde erst vor wenigen Tagen die Definition des Begriffs „Wohnsitz“ dahingehend geändert, dass Sie einen Wohnsitz in den USA haben müssen. Wenn Sie die USA nur für kurze Zeit besuchen oder sogar ein Haus besitzen und Steuern einreichen, zählt dies nicht für den Wohnsitz, wenn Sie dies nicht tatsächlich tun wohne in den USA!
Ein Olusanjo Omoniyi
EB-5 EinwanderungsanwälteMit der Wiedereinreiseerlaubnis, die bis zu zwei Jahre dauern kann, können Sie den Aufenthalt im Ausland auf die Aufenthaltserfordernis für die Einbürgerung anrechnen.
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteDie Wiedereinreisegenehmigung erleichtert Ihnen, sofern genehmigt, die Wiedereinreise nach längerer Abwesenheit. Was die Staatsbürgerschaft betrifft, müssen Sie 50 % der Zeit physisch anwesend sein und dürfen nicht länger als sechs Monate abwesend sein, sonst kann die Kontinuität Ihrer Abwesenheit in Frage gestellt werden.
Charles Foster
EB-5 EinwanderungsanwälteDie US-Wiedereinreisegenehmigung hilft Ihnen lediglich dabei, Ihren rechtmäßigen Status als ständiger Wohnsitz aufrechtzuerhalten. Sie müssen ab dem Datum Ihrer bedingten rechtmäßigen Daueraufenthaltsgenehmigung noch fünf Jahre lang die Hälfte der Zeit physisch in den USA wohnen und dürfen sich niemals sechs ununterbrochene Monate oder länger außerhalb der USA aufhalten. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass Sie Ihren Aufenthalt zum Zwecke der Einbürgerung unterbrochen haben.
Dale Schwartz
EB-5 EinwanderungsanwälteDie fünf Jahre laufen auch dann weiter, wenn Sie sich mit Ihrer Genehmigung außerhalb der USA aufhalten. Um jedoch die Staatsbürgerschaft zu beantragen, müssen Sie sich in den letzten fünf Jahren die Hälfte der Zeit in den USA aufgehalten haben (2.5 Jahre in den USA).
Mark AM Catam, Esq
EB-5 EinwanderungsanwälteDies kann Auswirkungen auf die physische Anwesenheitspflicht für die Staatsbürgerschaft haben.
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