Ich befinde mich derzeit in den USA und warte auf die Genehmigung meines EB-5-Antrags. Die Anträge I-526E und I-485 wurden gleichzeitig eingereicht. Die Arbeitserlaubnis (EAD) steht ebenfalls noch aus. Meine Tochter wird demnächst ein Bachelorstudium beginnen. Kann sie mit diesem Status als Studentin aus dem jeweiligen Bundesstaat zugelassen werden? Ich glaube nicht, dass wir ein F-1-Visum für sie bekommen können. Wir besitzen derzeit kein anderes gültiges Nichteinwanderungsvisum.
Antworten
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteDas ist Sache der Schule, aber wahrscheinlich werden sie ihre Arbeitserlaubnis (EAD-Karte) verlangen.
Ira Azulay
EB-5 EinwanderungsanwälteDiese Frage erfordert weitere Informationen, und die Antwort kann vom jeweiligen Bundesland/der jeweiligen Schule abhängen.
Als Antragstellerin auf Daueraufenthalt kann sie ihren Nicht-Einwanderer-Status beibehalten, aber um jetzt ein Studentenvisum zu erhalten, benötigt sie einen gültigen, bestehenden Nicht-Einwanderer-Status. Wenn dieser abgelaufen ist, ist dies nicht möglich.
Was die Studienmöglichkeiten angeht, würden die meisten Schulen sie als Studentin zulassen, aber die Höhe der Studiengebühren und die Kriterien für den Status als Inländerin variieren.
Bitte lassen Sie mich wissen, ob Sie dies weiter besprechen möchten.
Dennis Tristani
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, Sie können ein College besuchen, wenn Sie sich rechtmäßig in den USA aufhalten und sich aufgrund eines laufenden I-485-Antrags über einen genehmigten Aufenthaltszeitraum verfügen.
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