Wir sind im September 5 mit einem EB-2017-Visum in die USA gekommen. Derzeit besitzen wir eine bedingte Green Card. Wie kann mein 21 Monate altes Baby länger als sechs Monate außerhalb der USA bleiben, ohne dass es bei der Aufhebung der Bedingung oder der Beantragung der Staatsbürgerschaft zu Problemen kommt? Mir ist bewusst, dass wir möglicherweise Reisedokumente beantragen müssen, aber ich frage mich, ob es Ausnahmen oder besondere Anforderungen gibt, da er so jung ist?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteDie Absicht eines solchen kleinen Kindes wird den Eltern zugeschrieben. Um ganz sicher zu gehen, beantragen Sie einfach eine Wiedereinreisegenehmigung und erklären Sie, warum das Kind nicht ins Haus darf.
Julia Roussinova
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn Sie planen, länger als 12 Monate außerhalb der USA zu bleiben (einschließlich Reisen mit Ihrem Baby), müssen Sie Wiedereinreisegenehmigungen für alle Familienmitglieder einholen und weiterhin Verbindungen zu den USA pflegen. Wiedereinreisegenehmigungen ermöglichen Ihnen den Aufenthalt außerhalb der USA während der Gültigkeitsdauer Ihrer Wiedereinreisegenehmigung, d. h. bis zur Gültigkeitsdauer Ihrer bedingten Green Card.
Ein Olusanjo Omoniyi
EB-5 EinwanderungsanwälteNur für das Baby sollte es keine Probleme geben, wenn die Auflagen aufgehoben werden. Allerdings müssen Sie alle in Ihrem Antrag auf Aufhebung der Auflagen oder in Ihrem Einbürgerungsantrag die Zeit angeben, in der Sie das Land verlassen haben. Außerdem sind für eine sechsmonatige Reise keine Reisedokumente erforderlich. Wenn Sie jedoch länger bleiben möchten, z. B. mehr als ein Jahr, sollten Sie alle ernsthaft erwägen, eine Wiedereinreisegenehmigung zu beantragen. Diese ist bis zu zwei Jahre lang nützlich, um Ihren Wohnsitz zu behalten.
Robin J Gray
EB-5 EinwanderungsanwälteLeider gibt es keine Ausnahmen von der Anforderung des ständigen Wohnsitzes und der physischen Anwesenheit für den bedingten Aufenthalt Ihres Kindes. Ein Kind würde nur dann als Ausnahme gelten, wenn es sich bei dem Minderjährigen um das Kind eines US-Regierungsmitarbeiters, das überlebende Kind eines US-Bürgers oder das überlebende Kind einer Person handelt, die für den US-Geheimdienst zuständig ist. Ihr 21 Monate altes Kind darf sich nicht länger als sechs Monate außerhalb der USA aufhalten, da es sonst den bedingten Aufenthalt verlieren könnte.
Marisa Casablanca
EB-5 EinwanderungsanwälteEin Einwohner der Vereinigten Staaten muss in den USA wohnen. Einem Baby kann ein Aufenthalt außerhalb der USA von mehr als sechs Monaten verwehrt werden, da es nicht seine eigene Entscheidung ist, aber die Eltern können nicht so lange draußen bleiben. Einzelpersonen können eine Wiedereinreisegenehmigung beantragen, die ihnen unter bestimmten Umständen einen längeren Aufenthalt außerhalb der USA erlaubt, beispielsweise aus medizinischen oder schulischen Gründen. Jede Abwesenheit ist fallspezifisch. Eine Beratung durch einen Anwalt ist unerlässlich.
Fredrick W. Voigtmann
EB-5 EinwanderungsanwälteUm den Status eines rechtmäßigen ständigen Einwohners zu behalten, muss ein Green Card-Inhaber seine Absicht aufrechterhalten, dauerhaft in den Vereinigten Staaten zu leben. Bei einem minderjährigen Kind wird wahrscheinlich davon ausgegangen, dass es die gleiche Absicht hat wie ein oder beide Elternteile. Obwohl ein vernünftiger US-Einwanderungs- oder Zollbeamter nicht davon ausgehen würde, dass ein 21 Monate altes Kind die erforderliche geistige Fähigkeit hat, eine solche Absicht unabhängig von seinen Eltern zu haben oder aufzugeben, ist es für den Elternteil und/oder das Kind die beste Vorgehensweise, eine Wiedereinreisegenehmigung zu erhalten, die bis zu zwei Jahre gültig sein kann (oder bis zum Ablaufdatum der bedingten Green Card). Eine solche Genehmigung ist während ihrer Gültigkeitsdauer für Reisen gültig (und behält den Status eines rechtmäßigen ständigen Einwohners bei, vorausgesetzt, die Person bleibt anderweitig zulässig).
Belma Demirovic Chinchoy
EB-5 EinwanderungsanwälteEs gibt bestimmte Ausnahmen, wie zum Beispiel, wenn man Student ist (was bei einem 21 Monate alten Kind eher unwahrscheinlich ist). Sie sollten dies mit Ihrem Anwalt besprechen.
Jinhee Wilde
EB-5 EinwanderungsanwälteSolange Sie und Ihr Kind nicht länger als 12 Monate draußen bleiben, sollte alles in Ordnung sein. Da er so jung ist, sollte es keine Komplikationen geben, es sei denn, der Schulleiter gerät mit dem Wohnsitz in Gefahr.
Charles Foster
EB-5 EinwanderungsanwälteEin 21 Monate altes Baby kann unter bestimmten Umständen länger als sechs Monate im Ausland bleiben, ohne dass dies als Verlust oder Aufgabe seiner bedingten rechtmäßigen Daueraufenthaltserlaubnis gilt. Normalerweise würde das Kind bei einem der beiden Elternteile wohnen, die ebenfalls bedingte rechtmäßige Daueraufenthaltserlaubnis besitzen. In jedem Fall muss das Kind, das sich länger als sechs Monate, aber weniger als 12 Monate im Land aufgehalten hat, bei seiner Wiedereinreise in die Vereinigten Staaten nachweisen, dass es nicht beabsichtigte, seine US-Aufenthaltserlaubnis aufzugeben, und dass es Faktoren gab, die einen längeren Auslandsaufenthalt erforderlich machten. Da ein 21 Monate altes Kind diese Entscheidungen normalerweise nicht treffen kann, müsste der Elternteil einen vernünftigen Grund dafür angeben, warum das Kind so lange im Ausland blieb; vielleicht waren die Eltern auf Reisen und mussten das Kind bei jemand anderem lassen. Ja, man könnte vor der Abreise im Namen des Kindes eine US-Wiedereinreisegenehmigung beantragen. Dies ist ein weiterer Beweis dafür, dass bei der Ausstellung der US-Wiedereinreisegenehmigung die Absicht bestand, die bedingte rechtmäßige Daueraufenthaltserlaubnis zu behalten.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Sie sollten sich vor der Teilnahme am EB-5-Programm von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen sind öffentlich zugänglich: Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.


