Wie kann ich im Ausland arbeiten, während ich auf meine Green Card warte? - EB5Investors.com

Wie kann ich im Ausland arbeiten, während ich auf meine Green Card warte?

Als unabhängiger Auftragnehmer wurde mir ein sehr attraktives Projekt in Frankreich angeboten, das einen dreijährigen Umzug erfordert. Kann ich dieses Angebot annehmen, da ich mit meiner bedingten Green Card auf die zweijährige Unterstützungsphase warte? Hätte meine Abwesenheit Auswirkungen auf meinen EB-5-Antrag?

Antworten

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sie müssen eine Wiedereinreisegenehmigung beantragen und sollten mindestens alle 5 Monate einreisen, was mit einer Wiedereinreisegenehmigung möglich ist.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Haben Sie I-485 beantragt oder die konsularische Bearbeitung eingerichtet?

Natalia Morozova

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ihr Ausdruck „Abwarten der zweijährigen Erhaltungsfrist“ scheint sich auf die Haltefrist zu beziehen, die ab dem Zeitpunkt der Anlage Ihrer Mittel beginnt, nicht unbedingt ab dem Erhalt Ihrer Green Card. Längere Abwesenheit könnte den Nachweis Ihrer anhaltenden Aufenthaltsabsicht in den USA während dieser Zeit erschweren. Vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin mit einem Anwalt, um alle Details zu besprechen und eine Entscheidung zu treffen. Sie können uns gerne kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Sie sollten sich vor der Teilnahme am EB-5-Programm von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen sind öffentlich zugänglich: Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.