Ist es in Ordnung, wenn ich mit einem H-1B-Visum durch Trading Geld verdiene? Ich habe widersprüchliche Informationen zu intensivem Trading gefunden. Ich denke, dass es kein Problem sein sollte, mit eigenem Geld zu traden und dabei nicht mehr als 10-15 Minuten täglich für sich selbst aufzuwenden. Kann man außerdem Trading-Gewinne für eine Anzahlung auf ein Haus verwenden und anschließend einen Kredit auf dieses Haus aufnehmen?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn Sie nachweisen können, dass Sie nicht als Daytrader angestellt waren, kann das funktionieren, Sie müssen aber auch nachweisen, dass es sich nur um eine Nebentätigkeit handelte.
David Raft
EB-5 EinwanderungsanwälteKurz gesagt, akzeptiert die USCIS praktisch alle rechtmäßig erworbenen Gelder als EB-5-Kapital – einschließlich Gewinne aus Aktien-, Kryptowährungs-, Options-, Futures- und Devisenhandel. Die wichtigste EB-5-Voraussetzung ist nicht die Art des Einkommens, sondern Ihr Nachweis der rechtmäßigen Herkunft und des Geldflusses. Das bedeutet, dass Ihr EB-5-Antrag Kontoauszüge enthalten muss, die Ihre Einzahlungen, Auszahlungen und Transaktionen belegen, sowie einen Nachweis über die ursprünglich für den Handel verwendeten Gelder (unabhängig von deren Herkunft, z. B. Gehalt, Ersparnisse usw.). In der Regel verlangt die USCIS außerdem Ihre Steuererklärungen der letzten sieben (7) Jahre (sowohl US-amerikanische als auch ausländische), in denen gegebenenfalls alle Handelseinkünfte aufgeführt sein müssen. Darüber hinaus benötigen Sie einen lückenlosen Geldfluss von Ihrem Brokerkonto über Ihr Bankkonto (ich empfehle, hierfür ein neues Konto zu eröffnen) bis hin zum Treuhandkonto für das EB-5-Projekt. Solange die Einkünfte legal, versteuert und nachvollziehbar sind, werden Handelsgewinne grundsätzlich akzeptiert.
Sie haben Recht, online kursieren widersprüchliche Informationen. Glücklicherweise ist die Regel relativ eindeutig: Passives Trading auf eigene Rechnung ist erlaubt. Mir ist kein Fall bekannt, in dem jemand wegen passiven Tradings gegen seinen H-1B-Visastatus verstoßen hat. Angesichts der jüngsten Änderungen der Richtlinien von USCIS und des US-Außenministeriums ist jedoch Vorsicht geboten. Passives Trading kann beispielsweise den Kauf und Verkauf von Aktien für den Eigengebrauch, die Führung von Broker- oder Krypto-Konten sowie Investitionen in Immobilien mit dem Ziel, Dividenden, Zinsen oder Kapitalgewinne zu erzielen, umfassen.
Sie dürfen kein aktives Handelsgeschäft betreiben oder einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Ich gehe davon aus, dass jegliche derartige Aktivität tatsächlich eingeschränkt ist und eher als passive private Kapitalanlage denn als Daytrading zu werten ist. Daytrading würde gegen Ihren H-1B-Visastatus verstoßen.
Die Verwendung von Handelsgewinnen für eine Anzahlung auf ein Eigenheim und die anschließende Nutzung eines HELOC für EB-5-Kapital ist im Kontext einer EB-5-Investition ebenfalls zulässig, sofern dies vollständig nachvollziehbar/dokumentiert ist. Das bedeutet, dass von Ihnen erwartet wird, dass Sie alle erforderlichen Nachweise vorlegen oder etwaige Lücken durch eine notariell beglaubigte eidesstattliche Erklärung schließen.
Eine Anschlussfrage könnte sein, was im Rahmen eines EB-5-Antrags nicht zulässig ist. Beispielsweise gelten nicht deklarierte Handelsgewinne als nicht aus rechtmäßigen Quellen stammend, da die Nichtmeldung als Steuerhinterziehung ausgelegt werden kann, was ein Verbrechen darstellt. Darüber hinaus wären Gelder auf nicht nachvollziehbaren Konten ohne jegliche Historie ein ernstes Problem für Ihren Anwalt, ebenso wie ein Kredit auf Ihr Eigenheim, der durch eine Immobilie besichert ist, die Ihnen nicht gehört, oder Gelder aus aktiven Daytrading-Aktivitäten mit einem H-1B-Visum (wenn der Anschein besteht, dass Sie außerhalb Ihrer H-1B-Genehmigung „arbeiten“), was wiederum als rechtswidrig ausgelegt werden könnte.
Natalia Morozova
EB-5 EinwanderungsanwälteDie kurze Antwort lautet: Ja, beides ist möglich. Das H1B-Visum erlaubt private Investitionen, und auch hohe Investitionen sind mit 10–15 Minuten täglich kein Problem. Sie können ein Haus kaufen und anschließend ein HELOC (Home Equity Line of Credit) zur Finanzierung eines EB-5-Projekts nutzen. Selbstverständlich müssen beide Einkommensquellen lückenlos dokumentiert sein.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteIch denke, das könnte funktionieren – wir besprechen die Details gerne mit Ihnen, sobald Sie bereit sind, den nächsten Schritt zu gehen.
Michael A. Harris, Esq
EB-5 EinwanderungsanwälteDer Handel mit Wertpapieren aus dem eigenen Anlagekonto gilt im Allgemeinen nicht als „Beschäftigung“ im Sinne des Einwanderungsrechts. Eine unerlaubte Beschäftigung setzt die Erbringung von Dienstleistungen oder Arbeitsleistungen für Dritte gegen Entgelt voraus. Der bloße Kauf und Verkauf von Wertpapieren mit eigenen Mitteln, selbst bei häufiger Ausübung, fällt nicht unter diese Kategorie, solange man nicht das Geld anderer verwaltet oder für die Erbringung von Handelsdienstleistungen vergütet wird.
Bezüglich der Finanzierungsquellen im Rahmen des EB-5-Programms sind Gewinne aus eigener Handelstätigkeit grundsätzlich zulässig, sofern sie ordnungsgemäß als rechtmäßig erzielt dokumentiert sind. Die Verwendung dieser Gewinne als Anzahlung für ein Haus und die anschließende Aufnahme eines durch dieses Haus besicherten Kredits (HELOC) können ebenfalls eine zulässige Finanzierungsstruktur im Rahmen des EB-5-Programms darstellen, vorausgesetzt, Sie haften persönlich für den Kredit und können den Geldfluss nachweisen.
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