Wie kann ich mit einer bedingten US-Greencard reisen? - EB5Investors.com

Wie kann ich mit einer bedingten US-Greencard reisen?

Ich habe gerade meine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung erhalten, befürchte aber, dass mein EB-5-Antrag dadurch beeinträchtigt wird, dass ich nach Erhalt der Genehmigung ins Ausland reise. Wie schnell kann ich nach Erhalt der bedingten US-Greencard für etwa drei Monate ins Ausland reisen, um meine Eltern zu besuchen?

Antworten

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ja, aber machen Sie deutlich, dass Sie Ihr Zuhause nicht aufgeben. Ein dreimonatiger Besuch ist in Ordnung.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Keine Reisebeschränkungen. Es handelt sich um eine Green Card, die mit einem gültigen Reisepass für Arbeit und Reisen verwendet werden kann.

Natalia Morozova

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Es gibt keine festgelegte Zeit, nach der Sie reisen können. Reisen sind mit Green Cards mit bestimmten Ausnahmen erlaubt, die Sie bei einem Beratungsgespräch mit einem Anwalt besprechen können.

Belma Demirovic Chinchoy

Belma Demirovic Chinchoy

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sie sind nun (bedingt) ansässig und müssen die Aufenthaltsbestimmungen für Aufenthalte außerhalb der USA erfüllen. Ihr Anwalt berät Sie gerne zu Ihren Pflichten.

Julia Veremiyenko-Campos

Julia Veremiyenko-Campos

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sobald Sie Ihre bedingte Green Card erhalten haben, können Sie außerhalb der USA reisen. Achten Sie darauf, Ihren Wohnsitz in den USA beizubehalten und reisen Sie nicht länger als 6 Monate am Stück außerhalb der USA.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Sie sollten sich vor der Teilnahme am EB-5-Programm von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen sind öffentlich zugänglich: Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.