Ich bin ein Technologieunternehmer aus Chile. Ich möchte ein E-2-Visum beantragen, da mein Fintech-Startup erfolgreich wächst. Es wäre von Vorteil, wenn ich die Expansion von den USA aus fortsetzen könnte. Ich würde außerdem mit einem gültigen B1/B2-Visum in die USA reisen, um mit mehreren Investoren zu sprechen. Dürfte ich jedoch trotz Beantragung eines E-2-Visums während der Prüfung meines Antrags weiterhin geschäftlich in die USA reisen?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteDie Einreise mit einem B-1-Visum zu Geschäftstreffen liegt im Ermessen des Beamten. Normalerweise würde das Konsulat ein Visum nicht ablehnen, wenn Sie legitime B-1-Besuche durchführen und nicht arbeiten.
Ja, Sie können weiterhin mit einem B1/B2-Visum reisen, während Ihr E-2-Antrag bearbeitet wird. Reisen mit einem B1/B2-Visum während der Bearbeitung Ihres E-2-Antrags sind zulässig. Ihr B1/B2-Visum berechtigt Sie zur Einreise in die USA, während Ihr E-2-Antrag bearbeitet wird.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteIch müsste die Einzelheiten der Reise und der Anträge kennen. Möglicherweise haben Sie als Chilene auch Anspruch auf ein H-1B-Visum.
Julia Veremiyenko-Campos
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, Sie können reisen, solange Ihr Besuch den mit dem B1/B2-Visum zulässigen Aktivitäten entspricht. Bis zur Ausstellung Ihres E-2-Visums dürfen Sie keine produktive Arbeit verrichten oder Dienstleistungen erbringen.
Renata Duarte
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können weiterhin in die USA ein- und ausreisen, die Einreise unterliegt jedoch dem Ermessen der CBP. Sie müssen weiterhin einen vorübergehenden Aufenthaltszweck gemäß der Klassifizierung B und einen nicht aufgegebenen Wohnsitz im Ausland nachweisen.
Das Vorliegen eines anhängigen E‑2-Visumantrags allein begründet noch keine „Einwanderungsabsicht“, da das E‑2-Visum auch eine Nichteinwanderungskategorie darstellt.
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