Ich reise aufgrund meines Bergbauberatungsunternehmens mit einem B1/B2-Visum in die USA und wieder zurück. Könnte ich auch auf diese Weise reisen, wenn ich ein EB-5-Visum beantragen würde?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteSolange Sie deutlich machen, dass Sie keine Statusänderung planen, sollte alles in Ordnung sein. Beachten Sie jedoch, dass Sie mit einem B-1-Visum nicht arbeiten dürfen; Sie dürfen lediglich an Geschäftstreffen teilnehmen.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteErst wenn Sie die Anpassung einreichen und eine Reisegenehmigung (vorab erteilte Bewährung) erhalten.
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