Ich wurde kürzlich von meinem Job (mit H1-B-Visum) entlassen. Ich habe im Juli ein EB-5-Investorenvisum beantragt, und meine EAD ist noch nicht erteilt. Mir ist bekannt, dass mein Arbeitgeber innerhalb der 60-tägigen Frist die Übertragung meines H1-B-Visums beantragen kann, wenn ich eine neue Stelle finde. Kann ein neuer Arbeitgeber nach Ablauf der 60-tägigen Frist dennoch die Übertragung meines H1-B-Visums beantragen (da ich bis zur Erlangung meines AoS im Land bleiben kann)? Oder muss ich auf die Genehmigung der EB-5-EAD warten, um außerhalb der Frist mit der Arbeit beginnen zu können?
Antworten
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteTrump hat die 60-tägige Schonfrist archiviert, sodass sie technisch nicht mehr existiert. Seit der Archivierung habe ich kein einheitliches Muster dafür gesehen, ob USCIS die Schonfrist noch anerkennt – andernfalls müssten Sie ein Konsularverfahren einleiten. Ich empfehle, vor der Ausreise aus den USA eine vorläufige Einreiseerlaubnis zu beantragen – erhältlich über Ihr EB-5-AOS.
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