In meinem Land gelten sehr strenge Beschränkungen für Geldtransfers in die USA. Da ich demnächst ein EB-5-Visum beantragen möchte, wäre ich dankbar für eine Beratung, ob die Aufbewahrung von Geldern im Ausland empfehlenswert ist und welche Auswirkungen dies auf meinen zukünftigen Antrag haben könnte.
Antworten
Natalia Morozova
EB-5 EinwanderungsanwälteUSCIS hat seit etwa 2022 umfassendere Änderungen an den Arbeitsabläufen zur arbeitsplatzbezogenen (EB) Statusanpassung vorgenommen. Dazu gehört die Übertragung der meisten EB I-485-Fälle, einschließlich der Fälle der Kategorie EB-5, von Servicezentren wie dem CSC an das National Benefits Center (NBC) zur zentralen Bearbeitung. Dies soll den Arbeitsaufwand erhöhen und die Fallbearbeitung beschleunigen.
Michael E Kolben
EB-5 EinwanderungsanwälteEs spielt keine Rolle, ob Sie die Gelder vor der Investition im Ausland aufbewahren oder nicht. Wichtig ist nur, dass Sie sie in den USA investieren.
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