Ich beantrage ein EB-5-Visum und mein Antrag auf I-485 wurde genehmigt. Ich warte nun auf die Genehmigung des I-829. Kann ich während dieser Zeit meinen F-1-Status behalten? Oder ist mein F1-Status nach der Genehmigung des I-485 ungültig geworden?
Antworten
Jimena G. Cabrera
EB-5 EinwanderungsanwälteNach der Genehmigung Ihres Antrags auf Statusanpassung haben Sie den Status eines bedingten ständigen Einwohners erhalten und sind nicht länger berechtigt, den F-1-Status beizubehalten.
Natalia Morozova
EB-5 EinwanderungsanwälteSobald Ihr I-485-Antrag genehmigt wurde, sind Sie ein rechtmäßiger ständiger Einwohner (LPR) der Vereinigten Staaten. Ihr F-1-Studentenvisum wird dadurch ungültig, da Sie nicht gleichzeitig den Nichteinwanderungsstatus (F-1) und den Einwanderungsstatus (LPR) besitzen können.
Belma Demirovic Chinchoy
EB-5 EinwanderungsanwälteSie sind jetzt Einwohner … Sie können Ihren F-Status nicht behalten.
Julia Veremiyenko-Campos
EB-5 EinwanderungsanwälteSobald Ihr I-485-Antrag genehmigt wurde, sind Sie Inhaber einer Green Card. Sie können dann ein Nichteinwanderungsvisum beantragen.
Jason Feldmann
EB-5 EinwanderungsanwälteMit der Genehmigung des I-485 erhalten Sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Dadurch wechseln Sie automatisch von Ihrem F-1-Nichteinwanderungsstatus in den Einwanderungsstatus eines unbefristeten Aufenthaltstitels. Sollte das I-829-Antragsformular aus irgendeinem Grund abgelehnt werden und Ihre unbefristete Aufenthaltserlaubnis widerrufen werden (oder Sie Ihre unbefristete Aufenthaltserlaubnis aufgegeben haben), besteht möglicherweise die Möglichkeit, wieder einen Nichteinwanderungsstatus zu erhalten.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteEs ist ungültig geworden, da man nicht gleichzeitig Nichteinwanderer und Einwanderer sein kann.
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