Mein I-140 wurde genehmigt, und ich habe meinen I-485-Antrag eingereicht. Mein I-94 läuft jedoch bald ab. Was passiert, wenn es abläuft, während mein I-485 noch bearbeitet wird? Gilt mein Visum dann als überzogen?
Antworten

Natalia Morozova
EB-5 EinwanderungsanwälteDies scheint keine Frage zum EB-5-Visum zu sein. Welcher Kategorie gehört Ihr I-140-Antrag an?

Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteSie verfügen über keinen Aufenthaltsstatus, befinden sich jedoch in einer vom Generalstaatsanwalt genehmigten Aufenthaltsphase und können daher bleiben.

Julia Veremiyenko-Campos
EB-5 EinwanderungsanwälteSie dürfen in den USA bleiben (auch wenn Ihr I-94-Antrag abläuft), solange Ihr I-485-Antrag noch bearbeitet wird. Ich empfehle jedoch, wenn möglich, bis zur Genehmigung Ihres I-485-Antrags ein gültiges Nichteinwanderungsvisum beizubehalten.

Barbara Suri
EB-5 EinwanderungsanwälteDa das Formular I-485 eingereicht wurde, während Sie sich in einem legalen Status befanden, behalten Sie diesen Status, bis eine Entscheidung über das Formular I-485 getroffen wird.
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