Wie kann ich mit einem abgelaufenen I-94 und einem ausstehenden I-485 bleiben? - EB5Investors.com

Wie kann ich mit einem abgelaufenen I-94 und einem ausstehenden I-485 bleiben?

Mein I-140 wurde genehmigt, und ich habe meinen I-485-Antrag eingereicht. Mein I-94 läuft jedoch bald ab. Was passiert, wenn es abläuft, während mein I-485 noch bearbeitet wird? Gilt mein Visum dann als überzogen?

Antworten

Natalia Morozova

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Dies scheint keine Frage zum EB-5-Visum zu sein. Welcher Kategorie gehört Ihr I-140-Antrag an?

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sie verfügen über keinen Aufenthaltsstatus, befinden sich jedoch in einer vom Generalstaatsanwalt genehmigten Aufenthaltsphase und können daher bleiben.

Julia Veremiyenko-Campos

Julia Veremiyenko-Campos

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sie dürfen in den USA bleiben (auch wenn Ihr I-94-Antrag abläuft), solange Ihr I-485-Antrag noch bearbeitet wird. Ich empfehle jedoch, wenn möglich, bis zur Genehmigung Ihres I-485-Antrags ein gültiges Nichteinwanderungsvisum beizubehalten.

Barbara Suri

Barbara Suri

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Da das Formular I-485 eingereicht wurde, während Sie sich in einem legalen Status befanden, behalten Sie diesen Status, bis eine Entscheidung über das Formular I-485 getroffen wird.

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