Wie kann ich mit einem H-5b-Visum eine direkte EB-1-Investition starten? - EB5Investors.com

Wie kann ich mit einem H-5b-Visum eine direkte EB-1-Investition starten?

Ich arbeite derzeit mit einem H-1b-Visum in den USA. Ich plane, hier mit einer Investition von 1 Million US-Dollar aus dem Ausland ein Unternehmen zu eröffnen und es für meinen EB-5-Antrag zu verwenden. Wird es Probleme mit meinem Plan geben, da ich ein H-1b-Visum besitze?

Antworten

Salvatore Picataggio

Salvatore Picataggio

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H-1B ist ein Status mit doppelter Absicht. Es sollte kein Problem sein, EB-39 zu beantragen, während man noch H-5B hat.

Phuong Le

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Ihr H-1B-Status wird kein Problem sein, da die Voraussetzungen dafür völlig unterschiedlich sind. Obwohl es in Ordnung ist, 39 Million US-Dollar aus einer ausländischen Quelle zu verwenden, sollten Sie darauf vorbereitet sein, die rechtmäßige Quelle Ihrer EB-39-Investitionsmittel zu dokumentieren, bevor Sie fortfahren.

Julia Roussinova

Julia Roussinova

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Sie verstoßen gegen die Bedingungen Ihres aktuellen H-1B, wenn Sie ein eigenes Unternehmen eröffnen und eine aktive Managementrolle übernehmen, da Sie außerhalb Ihres aktuellen Arbeitgebers keine Beschäftigungsberechtigung haben, auch nicht für eine selbstständige Tätigkeit. Sie können in ein direktes EB-5 investieren, während Sie eine Rolle bei der Formulierung von Richtlinien übernehmen, die die EB-5-Anforderungen erfüllt, aber jemand anderes muss das Unternehmen täglich aktiv für Sie verwalten. Sie müssen auch nachweisen können, dass Ihr EB-5-Kapital Ihnen persönlich gehört, aus einer rechtmäßigen Quelle stammt und vollständig nachvollziehbar ist. Direkte EB-5-Unternehmen müssen einen EB-5-konformen, umfassenden Geschäftsplan mit fünfjährigen Finanzprognosen und Einstellungszeitplan haben. Es müssen mindestens 10 Vollzeitstellen (35 Stunden/Woche) geschaffen werden.

Daniel A Zeft

Daniel A Zeft

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Ein Ausländer mit H-1B-Status kann ein EB-5-Investor sein. Um ein EB-5-Investor zu sein, müssen Sie Ihr eigenes Kapital in das neue Handelsunternehmen investieren.

Marko Issever

Marko Issever

EB-5 Broker-Händler
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Wenn Sie ein H-1B-Visum besitzen, besteht keinerlei Verbot, ein EB5-Visum zu beantragen, weder direkt noch über ein regionales Zentrum. Dies wird ständig durchgeführt. Selbstverständlich können Sie nicht in dem Unternehmen arbeiten, das Sie für EB-5-Zwecke gründen, bis Sie entweder eine bedingte Green Card oder zumindest ein Arbeitserlaubnisdokument (EAD) erhalten, sobald Ihr Antrag I-526, der auf der Rückseite Ihres direkt für EB-5 berechtigten Unternehmens eingereicht wurde, genehmigt wurde.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

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Solange Sie dort nicht arbeiten und keine Mitarbeiter einstellen, ist das in Ordnung. Wenn Sie dort arbeiten möchten, müssen Sie bei dieser LLC einen zweiten H-39B-Antrag stellen, entweder gleichzeitig oder als Übertragung vom aktuellen H-1B.

BoBi Ahn

BoBi Ahn

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Ja, Sie können in ein Unternehmen investieren und mit der EB-5-Bearbeitung beginnen. Sie können das investierte Unternehmen jedoch nicht leiten/betreiben/für dieses arbeiten, bis Sie während Ihres H-5B-Status eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung als EB-1-Investor erhalten haben. Bis dahin müssen Sie einen Manager einstellen, der das Unternehmen leitet.

Hassan Elkhalil

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Sie können I-526 beantragen, während Sie ein H-1B-Visum haben.

Belma Demirovic Chinchoy

Belma Demirovic Chinchoy

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Sie benötigen jemanden, der Ihr EB-5-Unternehmen leitet, da Sie nur für Ihren H-1B-Arbeitgeber arbeiten dürfen. Ansonsten gibt es basierend auf den Informationen, die Sie in Ihrer Frage angegeben haben, keine weiteren Probleme.

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

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Sie können ein EB-5-Visum auf der Grundlage Ihrer Investition von 1 Million US-Dollar beantragen, Sie dürfen jedoch nicht in diesem Unternehmen arbeiten, während Sie ein H-1B-Visum für ein anderes Unternehmen haben. Möglicherweise können Sie gleichzeitig ein H-1B-Visum erhalten, wenn mit dem Unternehmen, in das Sie investieren, ein echtes Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis besteht, sodass Sie trotz der Investition von diesem Unternehmen eingestellt oder entlassen werden können.

Vaughan de Kirby

Vaughan de Kirby

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Unter normalen Umständen wäre das möglich. Angesichts der Frist am 21. November wäre ich jedoch äußerst vorsichtig. Ich würde Ihnen empfehlen, sich umgehend mit einem erfahrenen EB-5-Investitionsanwalt zu treffen.

Dale Schwartz

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Nein. Es kann jedoch mehrere Jahre dauern, bis Ihr EB-5-Antrag genehmigt wird, und wenn Sie aus bestimmten Ländern kommen, dauert es sogar noch länger, bis Sie die Green Card erhalten. Das bloße Einreichen des EB-5-Antrags berechtigt Sie nicht zum Verbleib in den USA. Sie müssen Ihr H-1B-Visum aufrecht erhalten oder das Land verlassen, wenn Ihre H-1B-Zeit endet, und dann in die USA zurückkehren, wenn Ihre Green Card ausgestellt wird. Ein wichtiger Hinweis: Ab dem 21. November wird der Betrag, den Sie investieren müssen, auf fast das Doppelte des aktuellen Betrags angehoben. Sie müssen sich also beeilen und Ihren Antrag einreichen.

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