Wie kann ich ein Unternehmen gründen, während ich ein F-1-Visum besitze und mich für das EB-5-Programm bewerbe? – EB5Investors.com

Wie kann ich ein Unternehmen gründen, während ich ein F-1-Visum besitze und mich für das EB-5-Visum bewerbe?

Meine Master-Freunde und ich planen, nach unserem Abschluss Ende des Jahres ein eigenes Unternehmen zu gründen. Ich überlege aber auch, mich für das EB-5-Visum zu bewerben. Wann ist der beste Zeitpunkt, beides anzugehen?

Antworten

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Die Entscheidungen sind kompliziert, und mit einem F-1-Visum können Sie zwar ein Unternehmen gründen, dürfen aber ohne Arbeitsvisum in keiner Weise darin arbeiten. Wenn Sie den EB-5-Antrag gleichzeitig mit dem I-485-Antrag einreichen, könnten Sie unter Umständen eine Arbeitserlaubnis (EAD) erhalten, um in diesem Verfahren arbeiten zu können.

David Raft

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Grundsätzlich können Sie beides anstreben, aber der Zeitpunkt und die Struktur sind entscheidend, da der F-1-Status strenge Arbeitsbeschränkungen mit sich bringt, während es sich beim EB-5-Status um einen Einwanderungs-Investoren-Weg mit anderen Anforderungen handelt.
Mit einem F-1-Visum dürfen Sie in der Regel kein Unternehmen aktiv betreiben, es sei denn, Sie besitzen eine Arbeitserlaubnis (EAD) und haben dafür ein Optional Practical Training (OPT) erhalten. Es gibt möglicherweise andere Nicht-Einwanderungsvisa, die Ihnen eine Arbeitsaufnahme ermöglichen würden, dies setzt jedoch eine Überprüfung Ihrer persönlichen Umstände voraus. Als F-1-Student dürfen Sie in der Regel ein Unternehmen besitzen oder sich daran beteiligen, eine LLC oder eine Kapitalgesellschaft gründen, dies basiert jedoch primär darauf, dass Sie passiver Gesellschafter oder Mitgründer sind und nicht aktiv arbeiten.
Das EB-5-Programm ist hingegen ein völlig anderes Instrument, um letztendlich eine Green Card zu erhalten. Sie können dann einen Antrag auf Statusanpassung stellen und im Rahmen dieses Antrags auch eine Arbeitserlaubnis (EAD) beantragen. Die Green Card im Rahmen des EB-5-Programms basiert auf einer qualifizierenden Investition, die Arbeitsplätze in den USA schafft. In den meisten Fällen berechtigt ein Startup nicht automatisch zum Erhalt einer Green Card, es sei denn, Sie haben ausreichend Kapital investiert, können die rechtmäßige Herkunft der Mittel nachweisen und legen im Rahmen des EB-5-Antrags einen umfassenden Geschäftsplan vor, der die Schaffung von mindestens zehn Vollzeitstellen für US-amerikanische Arbeitnehmer belegt.
Generell würde ich Mandanten mit F-1-Visum raten, bei der Gründung eines Unternehmens sehr vorsichtig vorzugehen, es sei denn, sie besitzen bereits eine Arbeitserlaubnis oder sind anderweitig damit zufrieden, ein passiver Investor ohne tatsächliche Verantwortlichkeiten zu sein, die als Verstoß gegen den F-1-Studentenvisumsstatus ausgelegt werden könnten.
Ich hoffe, das hilft.

Ira Azulay

Ira Azulay

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Die Wahl des passenden Visaprogramms bzw. der passenden Möglichkeiten hängt oft davon ab, was der eigene Status erlaubt und wie die langfristigen Pläne damit zusammenhängen. Letztendlich ist der Zeitpunkt, um sich Vorteile oder Zugang zu sichern, der wichtigste Faktor. Beispielsweise könnten folgende Fragen relevant sein: Hilft mir die OPT-Regelung bei meinen Plänen? Ist es wichtig, frühzeitig einen EB-5-Antrag zu stellen und eine Arbeitserlaubnis zu erhalten? Wie und wo beeinflussen meine Reisebedürfnisse meine anderen Entscheidungen?
Es gibt natürlich noch viele weitere mögliche Fragen. Diese sind oft sehr persönlich, und es gibt definitiv mehr als einen gültigen Lösungsansatz.

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