Bedeutet Selbstfinanzierung, dass ich ein unabhängiger Investor bin, der sich nur für eine Direktinvestition bewerben kann? Wenn ja, muss ich alles selbst erledigen? Benötige ich einen Anwalt?
Antworten
David Raft
EB-5 Einwanderungsanwälte„Selbstsponsoring“ im EB-5-Kontext bedeutet in der Regel, dass Sie nicht auf die Unterstützung eines Arbeitgebers oder Familienmitglieds angewiesen sind, der/die für Sie einen Antrag stellt. Sie sponsern sich selbst, indem Sie die qualifizierende Investition tätigen und Ihren eigenen EB-5-Antrag einreichen (Formular I-526E oder I-526, je nach Struktur). Dies bedeutet nicht zwangsläufig, dass Sie eine „direkte EB-5“-Investition tätigen oder jeden Aspekt des Unternehmens persönlich leiten müssen. Es gibt zwei Hauptwege, um sich im Rahmen des EB-5-Programms für den zukünftigen Green-Card-Status zu qualifizieren:
Regionales Zentrum EB-5. In diesem Szenario investieren Sie in ein Projekt, das von einem von der USCIS zugelassenen regionalen Zentrum gefördert wird. Ihre Investition ist daher in der Regel eher passiv, da das Projekt des regionalen Zentrums fast alle operativen Details übernimmt und eine Wirtschaftlichkeitsstudie vorliegt, die belegt, dass die Schaffung von Arbeitsplätzen auch indirekte und induzierte Arbeitsplätze umfassen kann. Sie haben normalerweise keine operative Verantwortung für das Tagesgeschäft des Zentrums. Dieser EB-5-Fall gilt jedoch weiterhin als „selbstfinanziert“, da Sie der Antragsteller sind, Ihre Investition Sie qualifiziert und kein Arbeitgeber Sie sponsert. Die meisten EB-5-Antragsteller wählen heutzutage diesen Weg.
Direkte EB-5-Investition. Bei dieser Antragsart investieren Sie direkt in Ihr eigenes Unternehmen oder ein anderes operatives Unternehmen, in dem Sie in der Regel eine aktivere Managementrolle übernehmen. Das Unternehmen muss direkt mindestens zehn Vollzeitstellen für US-amerikanische Arbeitnehmer (US-Bürger, Staatsangehörige, Personen mit ständigem Wohnsitz, Asylberechtigte oder Flüchtlinge) schaffen. Indirekte Arbeitsplätze werden nicht angerechnet, und wie bereits erwähnt, tragen Sie eine größere operative Verantwortung. In diesem Fall wird der EB-5-Antrag auch als „selbstfinanziertes“ EB-5-Visum bezeichnet, da Unternehmer häufig ihre eigenen Unternehmen gründen und führen.
Zu Ihrer weiteren Frage, ob Sie alles selbst erledigen müssen und ob Sie einen Anwalt benötigen: Im Allgemeinen erfordert ein EB-5-Verfahren beim Regional Center weniger Aufwand für Sie selbst. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend, einen erfahrenen Anwalt zu beauftragen, der seit Jahrzehnten im EB-5-Bereich tätig ist, da es sich hierbei um eines der komplexesten, wenn nicht sogar das komplexeste Green-Card-Verfahren handelt.
Han Jun Li
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn Sie wissen, wie man den Antrag ausfüllt, können Sie das natürlich selbst tun. Meiner Erfahrung nach ist es jedoch ratsam, mit einem Einwanderungsanwalt zusammenzuarbeiten, selbst wenn Sie der einzige Beteiligte an der EB-5-Investition sind.
Jimena G. Cabrera
EB-5 EinwanderungsanwälteFür ein EB-5-Direktinvestitionsvisum benötigen Sie in der Regel ein Team von Fachleuten, da die USCIS die Einwanderungsaspekte und die tatsächlichen Geschäftsabläufe genauestens prüft. Neben einem auf EB-5-Einwanderung spezialisierten Anwalt sollten Sie unter anderem einen Wirtschaftsanwalt, einen Steuerberater und einen Businessplan-Ersteller hinzuziehen.
Ira Azulay
EB-5 EinwanderungsanwälteIch bin mir nicht ganz sicher, was Sie meinen. Generell bedeutet Selbstsponsoring, dass kein Bürge berufen wird. Im EB-5-Kontext hat tatsächlich niemand einen Bürgen. Bei Investoren, die regionale Zentren nutzen, stellt das Zentrum das Projekt und alle projektbezogenen Informationen (einschließlich Einstellungsdaten) zusammen. Der Investor ist dann für die Herkunft seiner Investitionsmittel und seine Förderfähigkeit verantwortlich. Wenn Sie in Ihr eigenes Projekt investieren, müssen Sie auch alle Projektdokumente erstellen und Einstellungen, Ausgaben usw. nachweisen. Dafür kontrollieren Sie aber auch die Gewinne und den potenziellen Erfolg.
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