Wie kann ich meinen bedingten Status aufheben lassen, wenn ich mich vom Hauptinvestor scheiden lasse? – EB5Investors.com

Wie kann ich meinen bedingten Status aufheben lassen, wenn ich mich vom Schulleiter scheiden lasse?

Unsere Familie (mein Mann, mein Sohn aus erster Ehe und ich) erhielt zwei Jahre lang Green Cards im Rahmen des EB-5-Programms. Nun denken wir über eine Scheidung nach. Daher meine Frage: Können mein Sohn und ich den bedingten Status unserer Green Cards nach zwei Jahren aufheben lassen, wenn ich bereits geschieden bin und mein Mann als EB-5-Antragsteller keine neuen Dokumente für uns einreicht? Können mein Sohn und ich neue Green Cards im Rahmen eines anderen Programms für eine neue Gültigkeitsdauer erhalten, oder sind unsere Karten dauerhaft an das EB-5-Programm gebunden? Falls ja, verliert mein Mann als Antragsteller in diesem Programm automatisch unsere Karten, ohne dass er selbst betroffen ist?

Antworten

Natalia Morozova

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Diese Situation erfordert eine detaillierte Analyse der konkreten Einreichungsdaten und der Grundlage für die ursprüngliche Einreichung des Formulars I-829. Eine Scheidung verkompliziert die Angelegenheit zusätzlich.
Können Sie beispielsweise bestätigen, ob der Antrag I-829 für die Familieneinheit bereits eingereicht wurde? Für eine schnelle Antwort kontaktieren Sie uns bitte direkt.
vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sie können als Geschiedener einen eigenen Antrag stellen, benötigen dafür aber Nachweise über Ihre Anspruchsberechtigung. Die einzige Ausnahme besteht, wenn Sie einen Antrag nach dem VAWA stellen.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Die Antwort ist etwas kompliziert, aber ich glaube, Sie können den Antrag I-829 auch nach der Scheidung separat einreichen. Die benötigten Formulare erhalten Sie vom Regionalzentrum, nicht von Ihrem Ehepartner.

Julia Veremiyenko-Campos

Julia Veremiyenko-Campos

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Eine Scheidung hat nicht automatisch Auswirkungen auf Ihre oder die Green Cards Ihres Sohnes, und Ihr Ehemann kann Ihren Status nicht widerrufen oder annullieren. Gemäß dem USCIS-Formular I-829 können Sie und Ihr Sohn, falls der EB-5-Hauptinvestor Ihre Aufnahme ablehnt, jeweils einen eigenen Antrag (Formular I-829) zur Aufhebung der Auflagen stellen, selbst wenn Sie bereits geschieden sind, sofern die EB-5-Investition fortgeführt und die Anforderungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen erfüllt wurden. Ihre Green Cards bleiben an die EB-5-Investition und nicht an die Ehe gebunden, und Sie können sie nicht einfach im Rahmen eines anderen Programms verlängern, es sei denn, Sie erfüllen die Voraussetzungen für eine andere Einwanderungskategorie.

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