Ich habe ein B-1/B-2-Visum. Kann ich ein EB-5-Visum erhalten? Könnte ich, wenn möglich, während der Beantragung des EB-5-Visums in die USA reisen?
Antworten
Reza Rahbaran
EB-5 EinwanderungsanwälteEin B1/B2-Visum wird grundsätzlich für die Dauer von sechs Monaten erteilt. Die Bearbeitungszeit einer I-526-Petition beträgt etwa 12 bis 18 Monate und übersteigt die Dauer eines Besuchervisums. Sie können eine Verlängerung Ihres Besuchervisums beantragen, diese wird jedoch wahrscheinlich aufgrund eines Absichtskonflikts abgelehnt, wenn Sie einen I-526-Antrag eingereicht haben. Ein Besuchervisum beinhaltet eine Nichteinwanderungsabsicht, was bedeutet, dass der Besucher die Absicht hat, in sein Heimatland zurückzukehren. Das Einreichen einer I-526-Petition zeigt Ihre Absicht, in die Vereinigten Staaten auszuwandern.
Roberto Ortiz
EB-5 EinwanderungsanwälteDer EB-5-Prozess dauert etwa 12 bis 14 Monate. Wenn Sie mit einem B-1/B-2-Visum einreisen, dürfen Sie nur 6 Monate bleiben, Sie können also nicht bleiben, um auf die Antwort zu warten. Sie können jedoch in die Vereinigten Staaten reisen, während die I-526 in Betrieb ist. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren.
Shahzad Q Qadri
Schaffung regionaler EB-5-ZentrenSie können sich für den EB5 bewerben, solange Sie über B1/B2 verfügen. An sich gibt es keine Einschränkungen. Beachten Sie jedoch, dass ein Einwanderungsbeamter Ihnen am Ankunftshafen die Einreise verweigern kann, wenn er den Eindruck hat, dass Sie sich wahrscheinlich illegal im Land aufhalten.
Fredrick W. Voigtmann
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, Sie können ein EB-5-Einwanderungsvisum erhalten, während Sie über ein B-1/B-2-Nichteinwanderungsvisum verfügen. Bei jeder Einreise in die Vereinigten Staaten sollte der beabsichtigte Zweck Ihrer Einreise mit der Art des Visums übereinstimmen, mit dem Sie einreisen. Daher können Sie, solange Sie über Ihr B-1/B-2-Visum verfügen, damit in die Vereinigten Staaten einreisen, solange Ihr Besuch vorübergehender Natur ist und geschäftlichen oder privaten Zwecken dient. Wenn Sie beabsichtigen, dauerhaft in den Vereinigten Staaten zu leben, ist das Einwanderungsvisum EB-5 geeignet. Das Problem besteht darin, dass Sie mit Ihrem B-1/B-2-Besuchervisum reisen, während Ihr EB-5-Antrag/Antrag in Bearbeitung ist. Es ist besser, auf Ihr EB-5-Einwanderungsvisum zu warten (wenn Sie ein Einwanderungsvisum im Ausland bei einem US-Konsulat bearbeiten) oder eine Statusanpassung in den Vereinigten Staaten zu beantragen (wenn Sie zum Zeitpunkt Ihres I-526-Antrags einen gültigen Nichteinwanderungsstatus haben). genehmigt ist) und warten Sie auf das Reisedokument, bevor Sie die Vereinigten Staaten verlassen, um zu reisen.
Jeffrey E. Campion
Schaffung regionaler EB-5-ZentrenSie haben ein paar Probleme mit dieser Frage. Die erste Frage ist, ob Sie eine EB5-Einstufung beantragen können, während Sie ein anderes Visum haben. Ja, Sie dürfen. Das zweite Problem betrifft Reisen in die Vereinigten Staaten. Sie können reisen, während Ihre I-526-Petition anhängig ist. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass Sie Ihre Absicht, Ihren Wohnsitz in Ihrem Heimatland zu erhalten, durch konsularische Bearbeitung und nicht durch einen Antrag auf Anpassung aufrechterhalten müssen. Ihr Anwalt kann Ihnen sagen, was Sie sagen sollen, wenn Ihnen am Einreisehafen Fragen gestellt werden.
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteAuch wenn sich die Beantragung einer EB-5 Green Card auf Ihre Möglichkeiten, ein neues Besucher- oder Studentenvisum zu erhalten, auswirken kann, werden diese in der Regel nicht storniert, nur weil Sie einen Antrag gestellt haben. Daher können Sie in der Regel vorbeischauen, während der Antrag bearbeitet wird, sofern Sie nachweisen können, dass Sie eine Ausreise planen und nicht vorhaben, Ihren Status in den Vereinigten Staaten auf eine Green Card umzustellen.
Michael A. Harris, Esq
EB-5 EinwanderungsanwälteSobald Sie den EB-5-Antrag gestellt haben, kann es schwierig sein, als Tourist in die USA einzureisen. Denn ein Tourist muss die Absicht haben, nach Hause zurückzukehren. Die EB-5-Petition kann dem US-Zollbeamten signalisieren, dass Sie die Absicht haben, dauerhaft hier zu leben. Um dies zu besprechen, würde ich mich gerne mit Ihnen unterhalten.
Rebecca White
EB-5 EinwanderungsanwälteMöglicherweise können Sie die Vereinigten Staaten besuchen, während der Antrag anhängig ist. Für die Zulassung ist jedoch eine klare Absicht erforderlich, zurückzukehren und die Besucherbedingungen nicht zu überschreiten. Wenn Sie sich bereits in den Vereinigten Staaten aufhalten, kann es je nach Aufenthaltsdauer und Antragsfrist möglich sein, während Ihres Aufenthaltes in den Vereinigten Staaten eine Statusänderung zu beantragen.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteDas B-1/B-2 ist ein Nichteinwanderungsvisum. Während der ersten Stufe des EB-5 bewerben Sie sich lediglich um die Qualifikation in dieser Kategorie. Im zweiten Schritt beantragen Sie das Einwanderungsvisum. In der ersten Phase können Sie wahrscheinlich das B-1/B-2 behalten, wenn Ihr Ziel, hierher zu kommen, von kurzer Dauer ist und Ihre Bindung zu Ihrem Heimatland stark ist. Allerdings kann es schwieriger werden, sobald die Phase der Einwanderungsvisa begonnen hat.
Margo Chernysheva
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können das EB-5-Visum im Ausland, in den USA oder auf dem Mond beantragen. Wenn Sie in den Vereinigten Staaten einen gültigen Status haben und Ihre Genehmigung für das EB5-Visum erhalten, während Sie einen gültigen Status haben, können Sie Ihren Status in den Vereinigten Staaten anpassen, sofern Ihr Status zum Zeitpunkt der Einreichung Ihrer Anpassung noch korrekt ist Statusantrag. Während Ihr EB-5-Visum aussteht, können Sie in die und aus den Vereinigten Staaten reisen. Wenn Ihr EB5-Visum genehmigt wird und Sie nach der Genehmigung des Antrags mit einem B2-Visum einreisen, können Sie sich möglicherweise nicht in den Vereinigten Staaten anmelden, da Sie möglicherweise gegen Ihren Status als Nichteinwanderungsvisum verstoßen haben, da das Argument so lautet das Sie zur Anpassung Ihres Status eingereist sind und daher zum Zeitpunkt der Einreise eine Einwanderungsabsicht hatten, sodass Ihr B2-Visum nicht gültig ist.
Gregory Romanovsky
EB-5 EinwanderungsanwälteDas EB-5-Programm ist eine Grundlage für die Beantragung eines dauerhaften Aufenthalts. Wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Bewilligung Ihres I-526-Antrags im Ausland befinden, müssen Sie beim Konsulat ein Einwanderungsvisum beantragen (das es Ihnen ermöglicht, in die Vereinigten Staaten zu kommen und dort zu leben). Wenn Sie sich bereits mit einem anderen Status in den Vereinigten Staaten aufhalten (z. B. B-1/B-2), können Sie eine Statusanpassung beantragen, ohne die Vereinigten Staaten zu verlassen. Und ja, Sie können Ihr bestehendes B-1/B-2-Visum verwenden, um in die Vereinigten Staaten zu reisen, während Ihr I-526-Antrag anhängig ist.
Ed Beshara
EB-5 EinwanderungsanwälteUm Ihre Frage zu beantworten, müssen wir den Zeitplan des EB-5-Prozesses analysieren, damit Sie eine bedingte Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten. Der EB-5-Prozess ist für Sie als ausländischer Investor der erste Schritt, der die I-526-Petition bei USCIS einreicht. Der Entscheidungsprozess der USCIS über die I-526-Petition kann mehr oder weniger mehrere Monate dauern. Die Einreichung der I-526-Petition berechtigt Sie nicht zum Aufenthalt in den Vereinigten Staaten während des I-526-Verfahrens. Nach Einreichung der I-526-Petition können Sie als B1/B2-Besucher in die Vereinigten Staaten einreisen, mit der Absicht, für einen vorübergehenden genehmigten Aufenthaltszeitraum zu bleiben und dann die Absicht zu haben, die Vereinigten Staaten zu verlassen und nach Hause zurückzukehren. Ihr vorübergehend genehmigter B1/B2-Aufenthalt darf nur sechs Monate betragen. Das heißt, der genehmigte B1/B2-Status in den Vereinigten Staaten wird wahrscheinlich weniger Zeit in Anspruch nehmen als die Zeit, die USCIS für die Entscheidung über die I-526-Petition benötigt. Sie können eine Verlängerung des B1/B2-Status für einen weiteren Zeitraum des vorübergehenden Aufenthalts beantragen. Im B1/B2-Verlängerungsantrag wird jedoch gefragt, ob Sie einen Einwanderungsantrag eingereicht haben. In diesem Fall lautet die Antwort „Ja“. USCIS verlängert Ihren B1/B2-Status möglicherweise nicht für einen vorübergehenden Aufenthalt, da Ihre Einreichung der I-526-Petition möglicherweise auf eine Einwanderungsabsicht hindeutet, die möglicherweise nicht mit Ihrer vorübergehenden Absicht und Ihrem Antrag auf Verlängerung des B1/B2-Status in den Vereinigten Staaten übereinstimmt. Wenn Sie jedoch mit dem B1/B2-Status für einen genehmigten Aufenthaltszeitraum in die Vereinigten Staaten reisen und während dieses Zeitraums die I-526-Petition genehmigt wird, können Sie bei USCIS einen Antrag auf eine bedingte dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung einreichen Erhalten Sie Ihre bedingte dauerhafte Aufenthaltserlaubnis während Ihres Aufenthalts in den Vereinigten Staaten.
Igor Serbinin
EB-5 EinwanderungsanwälteSie müssen I-526 mit unterstützenden Unterlagen (viele davon) einreichen. Bei Genehmigung wird Ihr B1/B2-Zertifikat automatisch annulliert und Sie erhalten die EB-5-Einstufung. Ja, Sie können die Vereinigten Staaten besuchen, während Sie sich für EB-5 mit der Einstufung als Nichteinwanderer B1/B2 als Nichteinwanderer bewerben. Allerdings müssen Sie bei der Einreise dem CBP im Voraus mitteilen, dass Sie beabsichtigen, die Einstufung als Einwanderer wie EB5 zu erhalten. Wenn Sie versuchen, dies ohne den Rat eines erfahrenen Einwanderungsanwalts zu tun, werden Sie höchstwahrscheinlich Zeit und Geld verlieren.
Salvatore Picataggio
EB-5 EinwanderungsanwälteDa es sich beim EB-5-Visum um ein Einwanderungsvisum handelt, wäre es schwierig, ein Nichteinwanderungsvisum zu erhalten, bei dem Sie zeigen und nachweisen müssen, dass Sie beabsichtigen, die Vereinigten Staaten zu verlassen. Wenn Sie jedoch über ein längerfristiges Nichteinwanderungsvisum verfügen, können Sie möglicherweise in den Vereinigten Staaten bleiben, während der I-526-Antrag noch aussteht.
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