Ist es rechtlich zulässig, den H-1B-Status beizubehalten, während man gleichzeitig eine EB-5-Direktinvestition in einem TEA (Third-Economic Area) anstrebt? Wenn ich beispielsweise zwei Franchise-Standorte erwerbe, die jeweils in einem TEA liegen und mehr als 15 US-amerikanische Vollzeitbeschäftigte beschäftigen, gilt mein EB-5-Prioritätsdatum dann für die Antragstellung als aktuell?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteEs ist ratsam, den Status während der Verfolgung des EB-5-Visums aufrechtzuerhalten. Bis Sie jedoch Ihre Arbeitskarte erhalten, sollten Sie Ihren H-1B-Status nicht verletzen, indem Sie ohne Erlaubnis arbeiten.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteAbsolut. Wir empfehlen Ihnen, Ihr H-1B-Visum beizubehalten, bis Sie Ihre unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Ob Ihr Prioritätsdatum für die Einreichung des Formulars I-485 aktuell ist, hängt möglicherweise von Ihrem Geburtsland und der Art Ihres Projekts ab.
Charles Foster
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, es ist rechtlich zulässig und wünschenswert.
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