Wie kann ich in den USA einen EB-5-Antrag für ein Besuchervisum stellen? - EB5Investors.com

Wie kann ich in den USA einen EB-5-Antrag für ein Besuchervisum stellen?

Ich habe vor, nächsten Monat in die USA zu reisen, um vor Ort ein EB-5-Projekt zu recherchieren und meine EB-5-Bewerbung einzuleiten. Ich werde ein Besuchervisum haben. Gibt es Probleme, wenn ich als Inhaber eines B5/B1-Visums einen EB-2-Antrag einreiche? Wenn ja, was sollte ich tun, um solche Probleme zu vermeiden?

Antworten

Daniel A Zeft

Daniel A Zeft

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Während Sie sich in den Vereinigten Staaten im B-1- oder B-2-Status befinden, können Sie eine I-526-Petition einreichen. Allerdings sollten Sie die USA verlassen, bevor Ihr B-1- oder B-2-Status abläuft.

BoBi Ahn

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Nein, kein Problem. Derzeit dauert es etwa zwei Jahre, bis die EB-5-Petition eine Entscheidung erhält. Daher sollten Sie planen, im Ausland auf die Entscheidung über die EB-5-Bearbeitung zu warten, es sei denn, Sie finden einen anderen Status, der Ihnen einen längeren Aufenthalt in den USA ermöglicht von Zeit.

Julia Roussinova

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Die Bearbeitung von I-526-Petitionen dauert derzeit etwa 24 Monate. Mit Ihrem Touristenvisum ist der Aufenthalt in den USA im Allgemeinen bis zu sechs Monaten gestattet. Sehen Sie sich den Visumstempel Ihres I-94-Datensatzes/Reisepasses an. Es ist in Ordnung, eine I-526-Petition in den USA einzureichen. Sie müssen entweder nach Ihrem genehmigten Aufenthalt abreisen und auf die Genehmigung der I-526-Petition und dann auf das konsularische Verfahren für ein Einwanderungsvisum warten oder Ihren Status in den USA für eine andere Art von Visum ändern um Ihnen den Aufenthalt in den USA zu ermöglichen, z. B. Änderung des Status in F-1 oder möglicherweise E-2. Weitere Informationen erhalten Sie von einem Anwalt für Einwanderungsfragen.

Belma Demirovic Chinchoy

Belma Demirovic Chinchoy

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Das regionale Zentrum wird Sie wahrscheinlich bitten, im Ausland alle Unterdokumente zu unterschreiben. Ansonsten keine Probleme.

Charles Foster

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Es sollte kein Problem sein, wenn Sie einen EB-5-Antrag auf Formular I-526 einreichen, während Sie sich in den USA mit einem B-1- oder B-2-Nichteinwanderungsstatus aufhalten. Tatsächlich kann es sinnvoll sein, einen B-1-Nichteinwanderer einzugeben, um über eine Investition nachzudenken. Das Einreichen eines solchen Antrags berechtigt Sie jedoch nicht dazu, in den USA zu bleiben. Vielmehr könnte es für Sie schwieriger werden, eine Verlängerung Ihres Besuchervisums zu beantragen oder wieder als Besucher zugelassen zu werden. Dies liegt daran, dass die Einreichung eines EB-5-Antrags auf Formular I-526 darauf hinweist, dass Sie die Absicht haben, in die USA auszuwandern, wenn nicht sogar eine unmittelbare Absicht, oder eine langfristige Absicht. Dies steht im Widerspruch zum Erhalt eines B-1-Zertifikats /B-2-Besuchervisum oder die Einreise in die USA damit oder die Verlängerung Ihres Status. Es wird Sie nicht unbedingt daran hindern, aber es wäre ein negativer Faktor.

Salvatore Picataggio

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Da Sie nur eine I-526 beantragen können (Sie können nicht gleichzeitig eine Green Card beantragen), wäre dies wahrscheinlich kein Problem, vorausgesetzt, Sie achten immer auf die Fristen für Ihren B-1/B-2-Status und halten diese ein .

Hassan Elkhalil

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Sie können Ihren EB-5-Visumantrag während Ihres Aufenthalts in den USA einreichen, wenn Sie sich innerhalb der zulässigen Aufenthaltsdauer befinden.

Ein Olusanjo Omoniyi

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Ja, Sie können während Ihres Aufenthalts in den USA mit einem Besuchervisum eine EB-5-Petition initiieren. Es sollte kein Problem geben. Stellen Sie jedoch sicher, dass Sie über alle Informationen verfügen, die Sie für die Einreichung des Antrags benötigen.

Lynne Feldman

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Keine Probleme, solange Sie vor Ablauf Ihrer Besucherstatuszeit nach Hause zurückkehren.

Marko Issever

Marko Issever

EB-5 Broker-Händler
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Überhaupt kein Problem. Viele Anleger tun genau das. B-1/B-2 ist ein Touristenvisum und gehört zur Kategorie „Nichteinwanderungsabsicht“. EB-5 ist ein Einwanderungsvisum. Es ist kein Problem, ein Einwanderungsvisum zu beantragen, während man gleichzeitig im Besitz eines Nichteinwanderungsvisums ist. Der umgekehrte Fall wäre jedoch problematisch gewesen. Wenn Sie Ihre Einwanderungsabsicht bereits bei der Beantragung des EB-5 erklärt hätten, hätten Sie es schwer gehabt, ein Nichteinwanderungsvisum wie B-1/B-2 zu erhalten, es sei denn, Sie könnten den Berater, der Ihnen das ausstellt, überzeugen Visum, dass Sie zwar eine langfristige Einwanderungsabsicht in die USA haben, Ihre derzeitige Absicht jedoch keine Einwanderungsabsicht ist und Sie über zahlreiche Beweise zur Untermauerung dieser Behauptung verfügen und Sie nach Ablauf Ihres zulässigen Aufenthaltszeitraums in Ihr Visum zurückkehren Heimatland und warten Sie auf die EB-5-Genehmigung. Im Allgemeinen fällt es Beratern schwer, überzeugt zu werden, wenn ihnen ein solches Faktenmuster präsentiert wird. Wie auch immer, in Ihrem speziellen Fall sind Sie in Sicherheit. Sie müssen einen erfahrenen Einwanderungsanwalt beauftragen und eine geeignete Investition als Projekt auswählen. Aufgrund der bevorstehenden Erhöhung der erforderlichen Mindestinvestitionssumme rate ich Ihnen dringend, sofort mit dem Prozess zu beginnen, da der Prozess deutlich mehr Zeit in Anspruch nimmt, als die Anleger einschätzen. Wir unterstützen Sie gerne und begleiten Sie durch diesen Prozess.

Sally Amirghahari

Sally Amirghahari

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Sie können Ihren EB-5-Antrag problemlos einreichen, während Sie mit einem Besuchervisum hier sind, solange Sie die Aufenthaltsdauer Ihres Besuchervisums nicht überschreiten. Ich empfehle Ihnen außerdem, Ihren Antrag so bald wie möglich einzureichen, da der Investitionsbetrag für das EB-5-Visum mit Wirkung zum 500,000. November 900,000 von 21 US-Dollar auf 2019 US-Dollar erhöht wird Die Petition wird von der neuen Investitionssumme nicht berührt.

Dale Schwartz

Dale Schwartz

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Es gibt keinen Grund, warum Sie den Antrag nicht während Ihres Aufenthalts in den USA einreichen können. Das sollten Sie sogar tun, denn die Mindestinvestition wird im November von 39 $ auf 500,000 $ erhöht. Das gibt Ihnen nicht viel Zeit, alles zusammenzutragen und einzureichen. Die Investitionen in nicht-ländlichen Gebieten oder Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit steigen von 900,000 US-Dollar auf fast 39 Millionen US-Dollar! Ich würde vorschlagen, dass Sie sich mit einer sicheren Investition in ein Regionalzentrum befassen.

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

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Es ist kein Problem, es während Ihres Aufenthalts in den USA mit einem EB-5 einzuleiten, aber die Einreichung berechtigt Sie nicht zum Aufenthalt, sodass Sie möglicherweise nach einer anderen legalen temporären Visumkategorie suchen müssen, wenn Sie in den USA warten möchten

Stephen Berman

Stephen Berman

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Der Antrag berechtigt Sie nicht zum Aufenthalt in den Vereinigten Staaten. Sie kehren also in Ihr Land zurück und es sollte kein Problem geben.

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