Beim Studium des EB-5-Antragsverfahrens ist mir aufgefallen, dass eine Rückerstattung bei Projektabschluss oder -misserfolg nicht üblich ist. Sollte ich eine entsprechende Klausel in meinem Vertrag verlangen? Wären alle Regionalzentren dazu bereit? Ist es ein Warnsignal, wenn ich darum bitte und eine Absage erhalte?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können keine Garantien geben, da dies gegen die „Risikoübernahme“-Vorschrift verstößt. Daher müssen Sie eine Sorgfaltsprüfung durchführen und anschließend auch Ihren Sorgfaltsprüfungsanbieter einer Sorgfaltsprüfung unterziehen.
Peter Zhang
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können eine Zusatzvereinbarung mit Step-up-Klauseln aushandeln, die die Rendite Ihrer Kapitalanlage in festgelegten Abständen (z. B. alle sechs Monate) erhöht. Dies erhöht im Laufe der Zeit die Kapitalkosten und schafft einen finanziellen Anreiz zur Rückzahlung Ihrer EB-5-Investition.
Jimena G. Cabrera
EB-5 EinwanderungsanwälteDamit eine Investition als risikobehaftet gilt, muss der ausländische Investor sein Kapital tatsächlich einem Risiko aussetzen. Kapital, das im Rahmen von Vereinbarungen investiert wird, die dem ausländischen Investor einen vertraglichen Anspruch auf Rückzahlung einräumen, gilt nicht als risikobehaftet. Damit eine Investition als risikobehaftet gilt, muss sowohl ein Verlust- als auch ein Gewinnpotenzial bestehen. Wenn dem ausländischen Investor eine Rendite oder eine bestimmte Rendite zugesichert wird, gilt diese Investition grundsätzlich nicht als risikobehaftet.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteSie müssen die Projektdokumente auf diese Informationen prüfen und, falls nicht, schriftlich nachfragen. Eine garantierte Rendite kann nicht gewährt werden, da die Investition sonst nicht für die EB-5-Genehmigung qualifiziert ist.
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