Wäre es für mich möglich, neben meinem H-1B-Visum einen freiberuflichen oder Teilzeit-Nebenjob zu haben? Ich versuche, mein Einkommen zu erhöhen und im Falle einer Entlassung eine Jobalternative zu haben – davon gibt es in meiner Branche schon einige.
Antworten
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteNein, das dürfen Sie nicht legal tun, bis Sie das Formular I-485 zusammen mit Ihrem Formular I-526 einreichen und dann eine unbefristete Arbeitserlaubnis erhalten. Sie dürfen mehrere H-1Bs haben, wenn Sie einen anderen H-1B-Arbeitgeber für Voll- oder Teilzeitarbeit finden.
Julia Veremiyenko-Campos
EB-5 EinwanderungsanwälteIn Ihrem Fall ist die einzige Möglichkeit, einen anderen Job zu haben, ein paralleles H1B-Visum. Andernfalls können Sie nur für Ihren aktuellen H-1B-Arbeitgeber arbeiten.
Yin Lu
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können einem Nebenjob nachgehen, solange Sie gleichzeitig ein vom Arbeitgeber der Nebentätigkeit gesponsertes H-1B-Visum erhalten.
Tony W. Wong
EB-5 EinwanderungsanwälteNein, H-1B-Inhaber dürfen weder für einen anderen Arbeitgeber als den H-1B-Sponsor arbeiten, noch als Selbständiger (oder Freiberufler) tätig sein. Selbständige oder freiberufliche Tätigkeit gilt ebenfalls als Beschäftigung; ohne Genehmigung ist diese Beschäftigung rechtswidrig.
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