Wie kann ich meiner Tochter Geld für ihren EB-5-Antrag als Inhaberin einer bedingten Green Card schenken? - EB5Investors.com

Wie kann ich meiner Tochter Geld für ihren EB-5-Antrag als Inhaberin einer bedingten Green Card schenken?

Ich habe gerade meine bedingte Green Card über das EB-5-Programm erhalten. Da meine Tochter bei meiner Bewerbung bereits 21 Jahre alt war, konnte ich sie nicht in meine Bewerbung aufnehmen. Jetzt denke ich darüber nach, ihr Geld zu schenken, damit sie selbst einen EB-5-Antrag einreichen kann. Stellt dies ein Risiko für meine eigene Anwendung dar?

Antworten

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für Einwanderungsfragen
Beantwortet am

Kein Problem. Die meisten Fälle, die wir für Kinder einreichen, basieren auf Schenkungen. Wir müssen den gleichen Bericht über die Herkunft der Gelder erstellen, um zu zeigen, wie dieses Geld verdient oder erhalten wurde.

Charles Foster

Charles Foster

Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für Einwanderungsfragen
Beantwortet am

Wenn Sie Ihrer erwachsenen 21-jährigen Tochter Geld schenken möchten, ist das durchaus möglich. Wenn Sie die Schenkung dokumentieren, kann Ihre Tochter ihren eigenen EB-5-Antrag mit dem Formular I-526 einreichen. Sie sollte auch dokumentieren, dass die Gelder ihr geschenkt wurden, sowie Informationen über Ihre rechtmäßige Geldquelle.

Dale Schwartz

Dale Schwartz

Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für Einwanderungsfragen
Beantwortet am

Sie können ihr ein Geschenk machen, aber stellen Sie sicher, dass Sie dafür kein Geld von Ihrer EB-5-Investition abziehen. Gemäß unseren Wertpapiergesetzen sollte ein Anleger über ein Nettovermögen von 1 Million US-Dollar oder mehr verfügen (ohne Berücksichtigung seines Hauptwohnsitzes).

Anastasia Weiß

Anastasia Weiß

Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für Einwanderungsfragen
Beantwortet am

Nein, es sollte keine Auswirkungen auf Ihre eigene EB-5-Anwendung haben. Erwägen Sie die Konsultation eines Steueranwalts oder eines Wirtschaftsprüfers, da dies Auswirkungen auf die Schenkungs- und/oder Erbschaftssteuer haben könnte.

BoBi Ahn

BoBi Ahn

Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für Einwanderungsfragen
Beantwortet am

Wenn Sie Ihrer Tochter Geld schenken, damit sie als Investorin selbstständig EB-5 bearbeiten kann, hat dies keine Auswirkungen auf Ihre EB-5-Verarbeitung, solange Sie kein Geld von Ihrer EB-5-Investition abziehen, da Sie sich noch im Prozess befinden Ihre EB-5-Bearbeitung als bedingter Daueraufenthaltsberechtigter. Sie müssen voll investiert sein, wenn Sie die Aufhebung der Auflagen einreichen.

Salvatore Picataggio

Salvatore Picataggio

Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für Einwanderungsfragen
Beantwortet am

Es ist nicht das gleiche Geld, das Sie für die EB-39-Investition verwendet haben, oder? Ich würde mir gerne die Einzelheiten zur Quelle dieses Stapels von 5 US-Dollar und aller Überweisungen ansehen, aber ansonsten erwarte ich kein Problem.

Vaughan de Kirby

Vaughan de Kirby

Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für Einwanderungsfragen
Beantwortet am

Ein Geschenk an Ihre Tochter hat keinerlei Auswirkungen auf Ihre aktuelle Green Card. Ich empfehle Ihnen, sich mit einem Anwalt für Investitions- und Einwanderungsfragen zu treffen, um die Green Card Ihrer Tochter voranzutreiben.

Ein Olusanjo Omoniyi

Ein Olusanjo Omoniyi

Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für Einwanderungsfragen
Beantwortet am

Sie können Ihrer Tochter Geld geben, damit sie ihre eigene EB-5-Petition beantragen kann. Allerdings müssen Sie dokumentieren, wie Sie das Geld verdient haben und die Quelle(n) muss(en) legal sein. Schließlich sollte die Schenkung des Geldes kein Risiko für den eigenen EB-5 darstellen.

Marko Issever

Marko Issever

EB-5 Broker-Händler
Beantwortet am

Es ist absolut kein Problem, wenn Sie Ihrer Tochter Geld schenken, damit sie sich selbst für das EB-5-Programm bewerben kann. Die gleiche Prüfung, die Sie in Ihrem eigenen Antrag mit der Herkunft der Mittel durchgeführt haben müssen, muss leider noch einmal wiederholt werden. Wenn Sie jedoch ähnlich verdiente Mittel verwenden, wird die Frage nach der Herkunft der Mittel dieses Mal für Sie hoffentlich weniger belastend sein.

Belma Demirovic Chinchoy

Belma Demirovic Chinchoy

Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für Einwanderungsfragen
Beantwortet am

Ich verstehe nicht, warum eine Geldspende irgendeinen Einfluss auf Ihren CPR-Status haben sollte. Um die Einzelheiten Ihrer Frage zu verstehen, sind weitere Fakten erforderlich.

Mark AM Catam, Esq

Mark AM Catam, Esq

Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für Einwanderungsfragen
Beantwortet am

Ja, Sie können das Geld Ihrer Tochter schenken. Es sollte keine Auswirkungen auf Ihre eigene Anwendung haben.

Julia Roussinova

Julia Roussinova

Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für Einwanderungsfragen
Beantwortet am

Dies sollte keine Probleme im Zusammenhang mit Ihrer eigenen EB-5-Anwendung verursachen. Schenkungstransaktionen sollten ordnungsgemäß dokumentiert werden und Sie müssen eine rechtmäßige Quelle für die Schenkungsgelder nachweisen können. Beauftragen Sie einen erfahrenen EB-5-Einwanderungsanwalt mit der kompetenten Dokumentation der Schenkungstransaktion und der Vorbereitung des EB-39-Antrags Ihrer Tochter.

Mitch Wexler

Mitch Wexler

Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für Einwanderungsfragen
Beantwortet am

Nein. Natürlich muss es sich um eine neue qualifizierte Investition handeln.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für Einwanderungsfragen
Beantwortet am

Es sollte nicht.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Sie sollten sich vor der Teilnahme am EB-5-Programm von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen sind öffentlich zugänglich: Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.