Zählt die Wartezeit für das I-485-Formular für die 5-jährige Staatsbürgerschaft? - EB5Investors.com

Wie kann meine Wartezeit auf die Statusanpassung auf die Staatsbürgerschaft angerechnet werden?

Da die Bearbeitung meines EB-5-basierten I-485-Antrags nun mehrere Jahre dauert, wird dieser Zeitraum auf die Staatsbürgerschaftsvoraussetzung angerechnet?

Antworten

BoBi Ahn

BoBi Ahn

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Die Bearbeitungszeit/Wartezeit für das Formular I-485 kann nicht auf die fünfjährige Aufenthaltserlaubnis angerechnet werden.

Sal Picataggio

Salvatore Picataggio

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Nicht beim I-485-Antrag, aber wenn Sie erst einmal die bedingte Aufenthaltserlaubnis bekommen (ich nehme an, Sie sprechen hier vom EB-39-Verfahren) und mehrere Jahre auf die Genehmigung zur Aufhebung der Auflagen warten, würde ich auf jeden Fall versuchen, die Staatsbürgerschaft zu beantragen, wenn der fünfte Jahrestag der CPR näher rückt.

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Das ist nicht möglich, weshalb es besser ist, das konsularische Verfahren jetzt durchzuführen, da es bei Anpassungsfällen zu größeren Verzögerungen kommt.

Marko Issever

Marko Issever

EB-5 Broker-Händler
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Leider nein. Die Frist beginnt zu laufen, sobald Sie Ihre bedingte Daueraufenthaltserlaubnis erhalten. Bedenken Sie jedoch, dass es nicht ausreicht, die fünf Jahre einfach zu erfüllen. Sie müssen auch die Voraussetzung für einen ununterbrochenen Aufenthalt erfüllen. Eine Auslandsreise von weniger als sechs Monaten unterbricht den ununterbrochenen Aufenthalt nicht.

Ein Olusanjo Omoniyi

Ein Olusanjo Omoniyi

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Im Allgemeinen wird die Wartezeit für die Bearbeitung des I-485-Antrags auf die Aufenthaltsvoraussetzung angerechnet. Stellen Sie sicher, dass Sie in den USA bleiben. Wenn Sie andernfalls für längere Zeit abreisen müssen, reichen Sie das Formular I-131 ein, um sicherzustellen, dass Ihr I-485-Antrag nicht als aufgegeben gilt.

Charles Foster

Charles Foster

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Die Zeit, die Sie auf die Entscheidung über Ihren Antrag auf Statusanpassung gewartet haben, wird nicht auf die fünfjährige Aufenthaltsdauer angerechnet, die Sie für die US-Staatsbürgerschaft benötigen. Die fünf Jahre beginnen erst, wenn Ihr Antrag auf Statusanpassung genehmigt wurde und Sie aufgrund der Genehmigung Ihres EB-5-Antrags auf Formular I-526 ein rechtmäßiger ständiger Einwohner der USA geworden sind.

Hassan Elkhalil

Hassan Elkhalil

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Das können Sie nicht. Die fünfjährige Einbürgerungszeit beginnt mit dem Erhalt Ihrer Green Card.

Belma Demirovic Chinchoy

Belma Demirovic Chinchoy

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Das ist eine wunderbare Idee, aber nein, das ist nicht der Fall. Ihr CPR-„Startdatum“ ist das Datum, an dem I-485 genehmigt wird.

Julia Roussinova

Julia Roussinova

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Sie können die Zeit, während der Ihr I-485-Antrag auf die US-Staatsbürgerschaftsvoraussetzungen wartet, nicht auf die US-Staatsbürgerschaftsvoraussetzungen anrechnen. Sie zählen die Zeit ab dem Datum, an dem Ihnen der Status eines bedingten ständigen Einwohners gewährt wird (Datum der Ausstellung Ihrer bedingten Green Card), auf den Fünfjahreszeitraum an. Sie können N-400 innerhalb von 90 Tagen vor Ablauf des Fünfjahreszeitraums einreichen, vorausgesetzt, Sie sind ansonsten für die Einbürgerung qualifiziert.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Du kannst nicht.

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