Ich wohne derzeit in Kalifornien und habe am 18. Juli 2023 einen direkten EB-5-Antrag (I-526-Einzelantrag) eingereicht. Obwohl die Antragsgebühr sofort bezahlt wurde, erhielt ich die Empfangsbestätigung erst am 7. April 2025, also fast zwei Jahre später. Die Bestätigung weist das ursprüngliche Antragsdatum Juli 2023 aus. Seitdem ist mein I-526-Antrag noch in Bearbeitung, ohne dass die USCIS weitere Unterlagen angefordert oder mich über den Stand meines Antrags informiert hat. Mein Prioritätsdatum war der 8. März 2026 und ist mittlerweile überfällig. Ich habe mich seitdem zweimal an die USCIS gewandt, und mir wurde mitgeteilt, dass es keine Neuigkeiten zu meinem Fall gibt.
Zum Zeitpunkt der Erstbeantragung im Juli 2023 reichte ich gleichzeitig die Formulare I-485 und I-765 (Kategorie C9) ein. Da die USCIS meinen Antrag I-526 jedoch nicht ordnungsgemäß in ihrem System erfasst hatte, wurden beide Anträge fälschlicherweise ohne formelle Ablehnungsbescheide abgelehnt. Dies bemerkte ich erst nach mehreren Nachfragen bei der USCIS. Ich reichte die Formulare I-485 und I-765 am 14. Juli 2025 erneut ein, und sie wurden angenommen. Am 20. August 2025 beantragte ich daraufhin eine beschleunigte Bearbeitung des Formulars I-765. Am 27. September 2025 bestätigte die USCIS, dass mein Fall die Kriterien für eine beschleunigte Bearbeitung erfüllte und mit einer Referenznummer an das zuständige Servicecenter weitergeleitet wurde. Mir wurde eine Antwort innerhalb von 10–15 Tagen zugesagt. Bislang habe ich keine Rückmeldung erhalten, und die USCIS teilt mir mit, dass der Antrag noch offen, aber noch nicht bearbeitet sei.
Dies ist eine direkte EB-5-Investition in Südkalifornien (TEA – Gebiet mit hoher Arbeitslosigkeit). Mein Unternehmen ist voll funktionsfähig, beschäftigt 11 Vollzeitkräfte in den USA und erwirtschaftet einen Jahresumsatz von über 5 Millionen US-Dollar. Würde Ist in diesem Stadium ein gerichtlicher Rechtsbehelf angemessen, oder gibt es andere Alternativen, die ich in Betracht ziehen sollte?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteEs besteht möglicherweise ein Missverständnis, da Sie angaben, die Quittung bestätige das Antragsdatum 2023, Sie aber ein Prioritätsdatum 2026 angeben. Das Antragsdatum für das Formular I-526 ist das Prioritätsdatum. Sie sollten unbedingt einen Spezialisten für Einwanderungsrecht hinzuziehen, der Ihre vollständigen Unterlagen prüft, da es anscheinend erhebliche Unstimmigkeiten gibt. Hoffentlich haben Sie Ihren rechtmäßigen Aufenthaltsstatus beibehalten und halten sich nicht ohne gültigen Status hier auf.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, ich würde angesichts Ihrer Faktenlage eine Mandamusklage in Erwägung ziehen.
Jimena G. Cabrera
EB-5 EinwanderungsanwälteEin Mitarbeiter des Kongresses könnte an Ihrem Fall arbeiten.
Matthew Kolodziej
EB-5 EinwanderungsanwälteWir haben in ähnlichen Fällen bereits erfolgreich einen Mandamusantrag beim Bezirksgericht gestellt.
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