Bislang steht mein Land weder auf der Liste der Länder, deren Staatsangehörige für die Einreise in die USA gesperrt sind, noch auf der Liste der Länder, für die eine erneute Aussetzung der Einwanderungsverfahren geplant ist. Kann ich jedoch eine Rückerstattung meiner EB-5-Investition beantragen, falls sich die Situation ändern sollte?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteSie müssen die Abonnementvereinbarung lesen, aber höchstwahrscheinlich nicht, es sei denn, der Antrag wird abgelehnt.
Michael A. Harris, Esq
EB-5 EinwanderungsanwälteSie müssten die Verträge prüfen, die Sie vermutlich mit einem Wertpapieremittenten im Rahmen des Regional Center Program unterzeichnet haben. Viele Unternehmen bieten Ablehnungsgarantien für den I-526E-Antrag an, was jedoch bedeuten könnte, dass Sie Ihren EB-5-Antrag zurückziehen müssen. Sie sollten dies nicht überstürzen, insbesondere wenn ein mutmaßliches Gerichtsverfahren die Regierung daran hindern würde, die Bearbeitung von Einwanderungsfällen auszusetzen.
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