Wie kann ich meine EB-5-Investition über ein selbstverwaltetes IRA-Konto (SDIRA) finanzieren, und werden die Projektzeichnungsdokumente auf den Namen des SDIRA-Kontos oder auf meinen Namen ausgestellt?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteSDIRA ist in den meisten Fällen praktikabel und die Zeichnung sollte auf den Namen des Anlegers erfolgen.
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