Mein Antrag I-526E wurde im September 2025 genehmigt, und ich reichte im Oktober meine Anträge auf Statusanpassung (Formulare I-485, I-765 und I-131) ein; diese sind jedoch bis heute noch in Bearbeitung. Meine Visakategorie ist „Aktuell“.
Sollte ich auch beim NVC einen Antrag stellen? Laut den Bestimmungen darf ich den Antrag beim NVC nur innerhalb eines Jahres nach der Genehmigung meines I-526-Antrags einreichen. Falls mein AOS-Antrag bis Oktober 2026 den Status „ausstehend“ behält, kann ich dann eine Fristverlängerung für die Einreichung beim NVC beantragen?
Antworten
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteSie benötigen ein Formular I-824, um Ihren Fall auf die konsularische Bearbeitung umzustellen, es sei denn, dies wurde bereits ursprünglich beantragt. Dann können Sie vermutlich beide Anträge gleichzeitig bearbeiten lassen und einen zurückziehen, sobald ein Interviewtermin vereinbart ist.
Tony W. Wong
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, Sie können die Visagebühr weiterhin bezahlen und das Formular DS-260 beim NVC einreichen, um Ihr NVC-Verfahren fortzusetzen und um ein Jahr zu verlängern. Es gibt jedoch einige Faktoren zu beachten, z. B. ob Ihr Kind ebenfalls einen Antrag auf Statusanpassung (I-485) gestellt hat, um sein Alter festzulegen. Falls ja, sollten Sie für die Bearbeitung Ihres I-485-Antrags vor Ort bleiben.
Julia Veremiyenko-Campos
EB-5 EinwanderungsanwälteDie Bearbeitung eines Antrags auf Statusanpassung (AOS) dauert ab Antragstellung mindestens 12 bis 18 Monate, und Ihr Fall befindet sich offenbar innerhalb der üblichen Bearbeitungszeiten. Um die USCIS zu bitten, Ihren Fall an das National Visa Center (NVC) zu übertragen, müssen Sie das Formular I-824 einreichen, dessen Bearbeitung viel Zeit in Anspruch nimmt. Daher ist es höchst unwahrscheinlich, dass das NVC-Verfahren schneller abläuft als die AOS-Bearbeitung, selbst wenn Sie es jetzt einleiten.
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