Im April 2017 erhielt ich eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für die USA, kehrte aber sofort wieder in mein Heimatland zurück. Im September 2019 kehrte ich in die USA zurück und lebe und arbeite seitdem hier. Ich habe 2019 mit der Steuererklärung begonnen und seitdem immer wieder Steuererklärungen eingereicht. Für 2017 und 2018 habe ich jedoch keine Steuererklärung eingereicht.Ich habe für 2015 und 2016 keine Steuern eingereicht. Da ich die US-Staatsbürgerschaft beantrage, muss ich auf Formular N-400 folgende Frage beantworten: „Haben Sie seit Ihrer Erlangung der rechtmäßigen ständigen Aufenthaltserlaubnis jemals keine Steuererklärung auf Bundes-, Landes- oder lokaler Ebene eingereicht?“ Wenn ich mit „Ja“ antworte, was muss ich erklären?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn Sie Ihre Steuererklärungen nicht wie vorgeschrieben eingereicht haben, werden sie Ihnen wahrscheinlich wegen mangelnder moralischer Integrität den Antrag verweigern.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteHier gibt es viele Probleme. Die lange Unterbrechung von 2017 bis 2019 kann als Verzicht auf den Status eines ständigen Einwohners ausgelegt werden. Sie sollten sich von einem internationalen Steuerberater beraten lassen, welche Steuererklärungen Sie hätten einreichen müssen, und diese nachholen, bevor Sie den Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen.
Barbara Suri
EB-5 EinwanderungsanwälteSie waren von April 2017 bis heute zur Abgabe Ihrer Steuererklärung verpflichtet. Sollten Sie in den Jahren 2017 und 2018 keine Steuererklärung abgegeben haben, müssen Sie den Grund dafür wahrheitsgemäß darlegen.
Selbstverständlich wird USCIS erkennen, dass Sie sich nach der Erlangung der Daueraufenthaltserlaubnis im April 2017 länger als ein Jahr außerhalb der USA aufgehalten haben und Ihnen daher der Verlust Ihres Daueraufenthaltsstatus droht.
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