Mein Mann hat gerade eine Green Card im Rahmen des EB-5-Programms erhalten. Er ist der Hauptantragsteller, und ich bin als Angehörige im Rahmen des I-526 EB-5-Antrags aufgeführt. Meine Söhne sind in den USA geboren und besitzen die US-amerikanische Staatsbürgerschaft. Ich habe meinen Doktortitel in den USA erworben. Mein Visum war ein J-1-Visum mit einer zweijährigen Residenzpflicht im Heimatland, die mich verpflichtete, nach Abschluss meines Studiums für zwei Jahre dorthin zurückzukehren. Ich lebe nun wieder in meinem Heimatland und habe die zweijährige Residenzpflicht erfüllt. Ich besitze derzeit ein B-2-Visum. Kann ich in die USA reisen und anschließend den Antrag I-485 einreichen?
Antworten
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteDas ist möglich, aber es könnte zu einem Problem widerstreitender Absichten kommen.
Judd Azulay
EB-5 EinwanderungsanwälteMelde dich bei mir, sobald du in die USA zurückgekehrt bist.
Gregory Romanovsky
EB-5 EinwanderungsanwälteDie Einreise in die USA mit einem Nicht-Einwanderungsvisum und der Absicht, dort zu bleiben und einen Antrag auf Statusanpassung zu stellen, könnte als Falschdarstellung ausgelegt werden und zu ernsthaften Problemen mit Ihrem Antrag führen. Ich empfehle Ihnen daher, sich an einen Anwalt zu wenden, um eine detaillierte Analyse durchführen zu lassen.
und die beste Strategie für Ihren Fall entwickeln.
Kirk A. Carter
EB-5 EinwanderungsanwälteMit einem B-2-Visum können Sie nicht in die USA reisen. Dieses Visum berechtigt nicht zur Einwanderung.
Die Einreise mit der Absicht, Ihren Status über ein I-485-Formular anzupassen, würde wahrscheinlich zur Unzulässigkeit aufgrund betrügerischer Absicht führen (d. h. die Behauptung, zu Besuch zu kommen, während Sie beabsichtigen, hier Ihre Green Card zu beantragen).
Sie müssen warten, bis Ihr Antrag auf Familienzusammenführung bearbeitet wird, und müssen den Antrag über das US-Konsulat in Ihrem Heimatland stellen.
Falls die USCIS noch nicht über die Statusanpassung Ihres Mannes im Rahmen des Formulars I-485 informiert wurde, müssen Sie wahrscheinlich einen Antrag nach Formular I-824 stellen. Darin beantragen Sie, dass die USCIS das US-Außenministerium (DOS) über die Statusanpassung informiert und dass diese dem National Visa Center (NVC) des US-Außenministeriums mitgeteilt wird. Sobald die USCIS die Benachrichtigung vorgenommen hat (was zwischen drei und zwölf Monaten dauern kann), wird sich das NVC mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Bearbeitungsgebühren zu erfragen und Ihnen mitzuteilen, welche Unterlagen für Ihr Green-Card-Interview im US-Konsulat in Ihrem Heimatland erforderlich sind.
Falls Sie in dieser Hinsicht unsere Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.
David Raft
EB-5 EinwanderungsanwälteEs ist nicht zulässig, mit einem B-2-Visum in die USA zu reisen und anschließend einen I-485-Antrag zu stellen. Ich empfehle Ihnen zu prüfen, ob Sie aufgrund Ihres Doktortitels für ein O-1-Visum in Frage kommen. Dafür müssten Sie jedoch einen US-amerikanischen Arbeitgeber finden, der bereit ist, Sie zu sponsern. Ein H-1B-Visum wäre eine weitere Option gewesen, aber aufgrund der zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 100,000 US-Dollar dürfte es schwierig sein, einen Arbeitgeber zu finden, der diese Gebühr übernimmt.
Alternativ dazu – und das hätte der Einwanderungsanwalt Ihres Mannes Ihnen sicherlich raten sollen – kann er das Formular I-824 einreichen, um die USCIS zu bitten, das Außenministerium über Ihre Berechtigung zur Einwanderung im Rahmen des „Follow-to-Join“-Programms zu informieren. Das Verfahren kann 1.5 bis 3 Jahre dauern, stellt aber die vorsichtigste Empfehlung dar, die ein Anwalt in dieser Situation geben kann.
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