Ich bin der Hauptantragsteller für das EB-5-Programm. Mein Antrag auf Antrag I-526 wurde genehmigt, und ich erhielt meine zweijährige bedingte Green Card. Ich habe bereits meinen Antrag auf Antrag I-829 zur Aufhebung der Auflagen eingereicht und warte derzeit auf das Ergebnis der Entscheidung. Alle anderen Investoren meines Projekts, die bereits ihre I-829-Bescheide erhalten haben, wurden jedoch abgelehnt.
Darf ich in dieser Situation, während ich auf das Ergebnis meines I-829-Antrags warte, einen EB-3-Antrag stellen? Wenn ja, müsste ich dafür meinen aktuellen bedingten Green-Card-Status aufgeben? Wie kann ich, wenn ich meine Green Card aufgeben muss, während der Bearbeitung des EB-3-Antrags meinen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus in den USA aufrechterhalten?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, Sie müssen sich nach anderen Möglichkeiten umsehen, denn wenn Ihr Antrag I-829 abgelehnt wird, werden Sie in ein Ausweisungsverfahren überführt.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können eine EB-3 Green Card beantragen, müssen aber vor der endgültigen Genehmigung der Aufenthaltserlaubnis durch diesen Antrag eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis einholen, die USA verlassen und den aus Ihrem EB-5-Antrag hervorgehenden Wohnsitz aufgeben. Wir haben dies bereits mehrfach erfolgreich umgesetzt.
Natalia Morozova
EB-5 EinwanderungsanwälteSie besitzen eine Green Card und können daher kein E-3-Visum beantragen. Sie müssen zunächst entweder eine Entscheidung über den anhängigen Antrag erhalten oder Ihren Status aufgeben. Möglicherweise gibt es in Ihrem Fall noch weitere Aspekte, daher ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren.
Belma Demirovic Chinchoy
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können kein Nichteinwanderungsvisum beantragen, solange Sie einen dauerhaften Wohnsitz (auch keinen bedingten) in den USA haben. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Ihre Optionen prüft und Sie berät.
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