Wie kann ich einen E-2-Antrag einreichen, während ein I-526-Formular noch aussteht? - EB5Investors.com

Wie kann ich einen E-2-Antrag einreichen, während ein I-526-Antrag aussteht?

Ich habe letzte Woche einen I-526-Antrag für ein EB-5-Regionalzentrumsprojekt eingereicht. Ich mache mir Sorgen, dass das EB-5-Regionalzentrumsprogramm am 21. Dezember endet. Ich überlege, jetzt einen E-2-Antrag zu stellen. Ist das zu diesem Zeitpunkt möglich? Kann ich den Antrag mit einem anhängigen I-526 einreichen?

Antworten

Ed Beshara

Ed Beshara

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Sie können einen E-2-Antrag direkt beim US-Konsulat zur Bearbeitung einreichen. Sie können durch Beweise nachweisen, dass Sie beabsichtigen, nach Ablauf Ihres E-2-Status in Ihr Heimatland zurückzukehren. Wenn der Antrag I-526 genehmigt wird, können Sie nur beim US-Konsulat eine bedingte Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen.

Dale Schwartz

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Ja.

Daniel A Zeft

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Nach Einreichung eines I-526-Antrags ist es problematisch, einen E-2-Antrag bei einem US-Konsularposten im Ausland einzureichen. Ausländer, die den E-2-Status anstreben, dürfen nicht die konkrete Absicht haben, in die USA einzuwandern

Ein Olusanjo Omoniyi

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Sie können E-2 einreichen, auch wenn ein I-526 anhängig ist.

Charles Foster

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Sie können jederzeit einen EB-5-Investorenantrag auf Formular I-526 einreichen. Je früher, desto besser aus verschiedenen Gründen, aber am wichtigsten ist, dass Sie umso schneller eine Genehmigung erhalten, je früher Sie den Antrag einreichen. Sie sollten ihn vor dem 21. Dezember einreichen, wenn das Regional Center Program ausläuft, obwohl mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen wird, dass das Regional Center Program auch nach dem 21. Dezember weitergeführt wird. Es ist fast sicher, dass der Kongress, wenn er eine Fortsetzungsresolution für mehrere Monate verabschiedet, das EB-5-Programm so weiterführen wird wie bisher. Sie können auch jederzeit ein E-2-Nichteinwanderungsvisum beantragen, und zwar mit einem anhängigen EB-5-Antrag auf Formular I-526. Ihr einziges Problem ist, ob Sie die entsprechende Nichteinwanderungsabsicht haben oder nicht. Im Falle eines E-2-Nichteinwanderungsvisums haben Sie jedoch eine viel stärkere Rechtsposition, um nachzuweisen, dass Sie die Nichteinwanderungsabsicht haben, als im Falle eines B-2-Besuchers oder eines nichteinwandernden F-1-Studenten.

Marko Issever

Marko Issever

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Ja, das können Sie tatsächlich. Im Idealfall wäre es besser gewesen, wenn Sie zuerst das Nichteinwanderungsvisum E2 beantragt, es erhalten und dann das Einwanderungsvisum EB5 beantragt hätten. Wenn Sie jedoch mit einem erfahrenen Einwanderungsanwalt zusammenarbeiten, sollten Sie in der Lage sein, einen E2-Antrag zu stellen, auch wenn Sie Ihr I-526 bereits als Teil Ihres EB5-Antrags eingereicht haben, solange Sie in Ihrem Antrag Ihre Absicht, die Vereinigten Staaten nach Beendigung Ihres E2-Status zu verlassen, klar zum Ausdruck bringen. Die Bestimmungen in 8 CFR 214.2(e)(5) legen die Regel sehr klar wie folgt dar: Nichteinwanderungsabsicht. Ein Ausländer, der gemäß Abschnitt 101(a)(15)(E) des Gesetzes eingestuft ist, muss die Absicht haben, die Vereinigten Staaten nach Ablauf oder Beendigung des E-1- oder E-2-Status zu verlassen. Ein Antrag auf Erstzulassung, Statusänderung oder Verlängerung des Aufenthalts in der E-Klassifizierung darf jedoch nicht allein auf der Grundlage eines genehmigten Antrags auf dauerhafte Arbeitsbescheinigung oder eines eingereichten oder genehmigten Antrags auf Präferenz für Einwanderungsvisa abgelehnt werden. Darüber hinaus ist es gemäß dem Foreign Affairs Manual des US-Außenministeriums, 9 FAM 402.9-4(C), normalerweise ausreichend, ein E-Visum zu beantragen, sofern der Ausländer die eindeutige Absicht äußert, die Vereinigten Staaten nach Beendigung des E-Status zu verlassen.

Salvatore Picataggio

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Erstens sollte USCIS I-526-Anträge, die vor Ablauf der Frist eingereicht wurden, berücksichtigen. Ich bezweifle, dass sie Fälle rückwirkend ablehnen würden. Zweitens ist es möglicherweise immer noch möglich, ein E-2 zu erhalten, aber das ist ein Nichteinwanderungsvisum, und das Konsulat kann die I-526-Petition als Einwanderungsabsicht betrachten (auch wenn es das nicht sollte). Die Zusammenarbeit mit einem Einwanderungsanwalt hilft Ihnen, sich auf den E-2-Prozess vorzubereiten.

BoBi Ahn

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Einwanderungsabsichten können ein Problem darstellen, wenn Sie ein E-2-Nichteinwanderungsvisum beantragen und ein Einwanderungsantrag (I-526) anhängig ist.

Belma Demirovic Chinchoy

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Möglicherweise ja, aber Sie müssen die Frage der Einwanderungsabsicht sorgfältig behandeln. Ihr Anwalt wird Sie beraten.

Jack C Sung

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Ihre Einwanderungsabsicht wird ein Problem sein. Das E-2-Visum lässt keine Einwanderungsabsicht zu. Sie müssen möglicherweise sehr starke Bindungen an Ihr Heimatland nachweisen.

Bernard P Wolfsdorf

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Ja, die Einreichung des I-526 schließt einen Nichteinwanderer E-2 nicht aus, aber Sie müssen trotzdem nachweisen, dass Sie die Absicht haben, auszureisen. Ein Antragsteller für ein E-Visum muss nicht die Absicht nachweisen, für einen bestimmten vorübergehenden Zeitraum in die Vereinigten Staaten zu reisen, noch muss ein Antragsteller für ein E-Visum einen Wohnsitz in einem fremden Land haben, den er nicht aufgeben will. Der Ausländer kann seinen Wohnsitz verkaufen und alle Haushaltsgegenstände in die Vereinigten Staaten bringen. Der Ausdruck einer eindeutigen Absicht, die Vereinigten Staaten nach Beendigung des E-Status zu verlassen, ist normalerweise ausreichend. Ein Antragsteller, der Begünstigter eines Einwanderungsvisumantrags ist, muss Sie davon überzeugen, dass er die Absicht hat, die Vereinigten Staaten am Ende seines genehmigten Aufenthalts zu verlassen und nicht in den Vereinigten Staaten zu bleiben, um seinen Status anzupassen oder anderweitig in den Vereinigten Staaten zu bleiben.

Jinhee Wilde

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E-2 ist ein Visum mit nicht-immigrantischer Absicht, was bedeutet, dass ein Einwanderungsantrag dazu führen würde, dass der Visakonsul Ihr E-2 gemäß 214b ablehnt. Wenn Ihr I-526-Antrag darauf hinweist, dass Sie das Konsulat bearbeiten werden, können Sie sie möglicherweise davon überzeugen, dass Sie beabsichtigen, nach Genehmigung des I-526 erneut zum Interview für den Einwanderungsvisumantrag zu gehen. Die Chancen, dass Sie jetzt das E-2 erhalten, stehen bestenfalls 50/50.

Lynne Feldman

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Wahrscheinlich ist alles in Ordnung, insbesondere wenn Sie sich für die konsularische Bearbeitung entschieden haben und so Ihre Rückkehrabsicht belegen können.

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